Das Vergnügungslokal gilt als Synonym für die gewerblichen Verkauf von alkoholischen Getränken zur Tanzmöglichkeit mit Musik. Der Begriff wird von den Ordnungsämtern benutzt, um speziell die Konzession des Bartriebs zur normalen Schank- und Speisewirtschaft abzugrenzen.
Was ist ein Vergnügungslokal?
Zu den Vergnügungslokalen zählen die Bars, Diskotheken und Tanzlokale. Im Jahr 2019 gab es in Deutschland 4.521 Bars, Diskotheken und Tanz- und Vergnügungslokale, die mehr als 17.500 Euro steuerpflichtigen Jahresumsatz erwirtschafteten (Quelle Statistisches Bundesamt).
Gemäß dieser Erhebung machten 2.682 Bars den größten Anteil dieser Betriebsgruppe aus. Diese Betriebe sind der Getränke-Gastronomie zuzuordnen, die rund 9 Prozent des gesamten Umsatzes im Gastgewerbe ausmachen und 2019 rund 94 Milliarden Umsatz machte.
Vergnügungslokale während Corona
Vergnügungslokale aller Art, speziell also die Bars, hatten beim Corona-Lockdown die größten Umsatzverluste, da sie gemäß ihrer Lizenz die Wertschöpfung über alkoholische Getränke erzielen und dadurch noch später öffnen durften als die Speiselokale.
Vergnügungslokal eröffnen
Vergnügungslokale haben immer ein gutes Gewinnspektrum, weil Alkohol (nur Kaffee bietet mehr) eine gute Marge bietet. Dazu gehört der typische 'Macher' oder die 'Macherin' mit Charakter mit dem Gespür für hippe Lokalitäten.
Newcomern ist anzuraten, wegen der unsicheren Ausblicks 2021 Betriebseröffnungen als POP-Lokal vorzunehmen.
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