Erklärung Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
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Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Aktualisiert am: 24.04.2021

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998 BGBl. I S. 351

Eingangsformel: Aufgrund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt gemäß Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie:

Die 'Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe' ist eine Rechtsverordnung und eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes.

In dieser Verordnung wird verfügt: 

§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Folgende Ausbildungsberufe werden staatlich anerkannt:

Keine anerkannten Ausbildungsberufe gem. Berufsbildungsgesetz sind:

Die gesamte Verordnung kann nachgelesen werden über

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