Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998 BGBl. I S. 351
Eingangsformel: Aufgrund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt gemäß Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie:
Die 'Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe' ist eine Rechtsverordnung und eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes.
In dieser Verordnung wird verfügt:
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Folgende Ausbildungsberufe werden staatlich anerkannt:
- 1. Fachkraft im Gastgewerbe Ausbildungszeit 2 Jahre
- 2. Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau Ausbildungszeit 3 Jahre
- 3. Hotelfachmann/Hotelfachfrau Ausbildungszeit 3 Jahre
- 4. Hotelkaufmann/Hotelkauffrau Ausbildungszeit 3 Jahre
- 5. Fachmann für Systemgastronomie/Fachfrau für Systemgastronomie Ausbildungszeit 3 Jahre
- 6. Koch
Keine anerkannten Ausbildungsberufe gem. Berufsbildungsgesetz sind:
Die gesamte Verordnung kann nachgelesen werden über
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