Über die Verordnung (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO) des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 28. April 2004 in der Fassung vom 14.01.2014.
Versammlungsstätten sind per Gesetz Gebäude, die Räume für mehr als 200 Personen aufnehmen. Auszug der Verordnung:
§ 1 - Anwendungsbereich
§ 2 - Begriffe
TEIL 2 - Allgemeine Bauvorschriften
§ 6 - Führung der Rettungswege, Anbringung Rettungszeichen
§ 7 - Bemessung der Rettungswege
§ 8 - Treppen
§ 9 - Türen und Tore, ABSCHNITT
3 - Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher
§ 10 - Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
§ 11 - Abschrankungen und Schutzvorrichtungen
§ 12 - Toilettenräume
§ 13 - Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkung
ABSCHNITT 4 - Technische Anlagen und Einrichtungen, besondere Räume
u.a § 14 - § 20 - Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge)
TEIL 3 - Besondere Bauvorschriften
ABSCHNITT 2 - Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen
Link in die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg
Tipps
Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg - ein Begriff der Rubrik Recht
Firmen finden oder kostenlos listen