Bauvorschriften Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg
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Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg

Aktualisiert am: 19.05.2020

Über die Verordnung (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO) des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 28. April 2004 in der Fassung vom 14.01.2014.

Versammlungsstätten sind per Gesetz Gebäude, die Räume für mehr als 200 Personen aufnehmen. Auszug der Verordnung:
§ 1 - Anwendungsbereich
§ 2 - Begriffe

TEIL 2 - Allgemeine Bauvorschriften
§ 6 - Führung der Rettungswege, Anbringung Rettungszeichen
§ 7 - Bemessung der Rettungswege
§ 8 - Treppen
§ 9 - Türen und Tore, ABSCHNITT

3 - Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher
§ 10 - Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
§ 11 - Abschrankungen und Schutzvorrichtungen
§ 12 - Toilettenräume
§ 13 - Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkung

ABSCHNITT 4 - Technische Anlagen und Einrichtungen, besondere Räume
u.a § 14 - § 20 - Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge)

TEIL 3 - Besondere Bauvorschriften
ABSCHNITT 2 - Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen

Link in die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg

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