Auszug Versammlungsstättenverordnung Bayern 2012, 2013
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Versammlungsstättenverordnung Bayern 2012, 2013

Aktualisiert am: 17.05.2020

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättV)1) vom 2. November 2007, siehe hierzu auch die Übersicht aller

Auszug der wichtigsten Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung Bayern

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von

1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;

2. Versammlungsstätten im Freien mit Szeneflächen sowie Freisportanlagen jeweils mit Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1.000 Besucher fassen;

3.  Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen.

(2) 1 Die Anzahl der Besucher ist wie folgt zu bemessen:
1. für Sitzplätze an Tischen: ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraums,
2. für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze: zwei Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraums,
3. für Stehplätze auf Stufenreihen: zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe,
4. bei Ausstellungsräumen: ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraums.

§ 12 Toilettenräume
(1) 1 Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben. 2 Toiletten sollen in jedem Geschoss angeordnet werden. 3 Es sollen mindestens vorhanden sein:

Besucherplätze                   Damentoiletten                  Herrentoiletten

                                           Toilettenbecken                 Toilettenbecken Urinalbecken
bis 1000 je 100:                  1,2                                    0,8                      1,2
über 1000 je weitere 100:   0,8                                   0,4                       0,6
über 20000 je weitere 100: 0,4                                   0,3                       0,6

Link zur Original Versammlungsstätten Verordnung Bayern.

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Tags bayerische, bayerische Versammlungsstättenverordnung 2012, 2013