- Was bedeuten Versicherungen?
- Gesetzliche Krankenversicherungen
- Reiseversicherungen
- Versicherungen für die Hoga
Was sind Versicherungen? Definition
Mit Versicherungen wird das Prinzip der gemeinschaftlichen Risikoübernahme bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag in den Topf der Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus.
Finanz- und Versicherungsmathematik
Hierzu gehört es, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist, damit die versicherungsmathematischen Methoden den benötigten Beitrag bestimmen können.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (Abkürzung GKV) ist neben den Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungen Bestandteil des Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems in Deutschland. Sie ist eine verpflichtende Versicherung für alle Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Reiseversicherungen
Reiseversicherungen lehnen sich teilweise an das Reiserecht gemäß §§ 651a ff. BGB Reisevertrag an. Die wichtigsten Versicherungen in diesem Rahmen sind:
- Reisegepäckversicherung: versichert den Reisenden gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks.
- Reiserücktrittsversicherung: Bei Reiserücktritt sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders zu empfehlen, wenn unerwartete Krankheiten drohen. Eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung - RRV- (in Österreich auch Reisestornoversicherung genannt), ist eine Reiseversicherung, um Stornierungskosten abzuwenden. Der Reiseveranstalter stellt dem Kunden in der Regel anteilige Stornogebühren in Rechnung. Eine Reiserücktrittsversicherung trägt diese Kosten.
Versicherungen für Hotel und Gastronomie
Gliedern sich auf in
- private Versicherungen (Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Vorsorge etc.)
- Betriebshaftpflichtversicherung: Eine Betriebshaftpflichtversicherung (Abkürzung BHV) soll die Haftpflichtrisiken von Unternehmen z. B. wie Hotels, Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Handwerkern abdecken. Die gesetzliche Haftpflicht ist die Pflicht für einen Schaden haften zu müssen und wird über Gesetze definiert (sogenannte Haftungsnormen).
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Bereiche wie Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und finanzielle Haftpflichtansprüche ab. Teilweise besteht eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge. Versicherungsumfang: Der Unternehmer und die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 102 VVG) und alle anderen Mitarbeiter während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (Freizeit - siehe Privathaftpflichtversicherung unten).
- Hotelversicherungen
- Reiserücktrittsversicherungen (siehe oben)
- Reiseversicherungen (siehe oben)
Versicherungsfirmen für die Gastronomie
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