Deutsches Weinrecht wird über das Weingesetz (WeinG 1994) definiert
Hiernach werden Weine in Deutschland nach dem Zuckergehalt des Mostes (in Grad Öchsle) und den Regionalbezeichnungen in vier Güteklassen eingeteilt:
- Tafelwein - ab August 2009 bezeichnet nur noch als 'Weine ohne engere Herkunftsangabe'*
- Landwein - ab August 2009 bezeichnet nur noch als 'Weine ohne engere Herkunftsangabe'*
- Qualitätswein - Kabinett heißt jetzt 'Wein 'mit geschützten Ursprungsnachweisen'* (Abkürzung g.U.), die alte Bezeichnung Kabinett durfte noch bis August 2010 beibehalten werden
- Prädikatswein - frühere Bezeichnung: Qualitätswein mit Prädikat - heißt jetzt 'Wein mit geschützten geografischen Angaben'* (Abkürzung g.g.A.), die alte Bezeichnung Spätlese durfte noch bis August 2010 beibehalten werden
* gemäß EU Richtlinie, vom Bundestag im Juni 2009 übernommen
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Synonym: Weinrecht Kommentar, EU Weinrecht
Mehr Information und Quelle: Weingesetz
Weinrecht - ein Begriff der Rubrik Wein
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