Unterschied Trinkgeld Angestellte & Arbeitgeber
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Ist Trinkgeld steuerfrei?

25.07.2014 | Wofgang Ahrens Hotelier.de

Wie immer lautet die Antwort bei steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland: "Ja, aber.....

Sein Trinkgeld ist steuerfrei: der Kellner als Angestellter in Deutschland; Bildquelle Hotelier.de
Sein Trinkgeld ist steuerfrei: der Kellner als Angestellter in Deutschland; Bildquelle Hotelier.de

Trinkgeld für Angestellte

Definition der Steuerbehörde: Trinkgelder sind steuerfrei, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten gegeben werden und zusätzlich zu dem Geld-Betrag, der für diese Arbeitsleistung vom Arbeitgeber durch Arbeitsvertrag zu zahlen ist.

Dieses Trinkgeld wird vor allem in der Hoga und speziell im Service gezahlt. Aber der Fiskus passt auch hier auf, denn er hat die Zahlung an Bedingungen geknüpft: Die Zahlung muss freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich gezahlt werden. Ist auf der Speisekarte ein Bedienungszuschlag vermerkt - was selten vorkommt - muss die Zahlung zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden.

Trinkgeld für Arbeitgeber

Wird das Trinkgeld vom Arbeitgeber vereinnahmt, muss es ebenfalls versteuert werden. Begründung der Steuerbehörden: Die unternehmerische Tätigkeit bedinge, dass auch die Trinkgeldzahlungen bei den Betriebseinnahmen abgerechnet werden müßten. Zudem sind dann Trinkgeldzahlungen umsatzsteuerpflichtig. Nicht angezeigte Umsätze bedeuten, dass 'Schwarzgeld gemacht wird'.

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