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Entschädigungszahlungen für Geschädigte von Flugverspätungen

03.06.2019 | MYFLYRIGHT GmbH

Anhand einer Analyse von MYFLYRIGHT in Zusammenarbeit mit der WirtschaftsWoche kam heraus, dass trotz der Verbesserungsmaßnahmen der Airlines in den ersten Monaten des Jahres etwa 722.000 Flugpassagiere allein in Deutschland Verspätungen von über 3 Stunden in Kauf nehmen mussten

Wieder einmal verspätet.....
Wieder einmal verspätet.....

Ein Trost: Den Ärger kann man sich mit Entschädigungszahlungen und kostenlosen Serviceleistungen seitens der Airline versüßen. Schon bei mehr als 2 Stunden Flugverspätung hat man ein Anrecht auf 2 kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails und Verpflegung. Ab 5 Stunden Wartezeit besteht schon ein Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine Ticketrückerstattung. Erfolgt der Abflug gar erst am nächsten Tag, übernimmt die Airline auch die Kosten für eine Hotelübernachtung.

Je nach Länge der Flugstrecke muss die Airline außerdem noch eine Entschädigungszahlung bezahlen:

  • 600 € bei einer Flugstrecke über 3 500 Kilometer (außerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden am Endziel
  • 300 € bei einer Flugstrecke über 3 500 Kilometer (außerhalb der EU) und einer Flugverspätung zwischen 3 und 4 Stunden am Endziel
  • 400 € bei einer Flugstrecke zwischen 1 500 und 3 500 Kilometer (außerhalb der EU) und für Flugstrecke über 1 500 Kilometer (innerhalb der EU) bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel
  • 250 € bei einer Flugstrecke bis 1 500 Kilometern (innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel

In den vergangenen zwei Jahren wurde in den Medien viel über Passagierrechte berichtet, mehr Reisende denn je sind sich ihrer Rechte bewusst. Dem Magazin WirtschaftsWoche trieb 2016 nur knapp ein Zehntel der Verspätungsopfer seine Forderung ein. Mittlerweile bittet jeder zweite Berechtigte die Airlines zur Kasse. Eine Entschädigungsdurchsetzung auf eigene Faust ist zeitaufwendig und hat wenig Aussicht auf Erfolg. In der Regel werden Anschreiben ignoriert, man sieht sich zu einer Klage gezwungen. Um eine Entschädigungszahlung zu umgehen, berufen sich die Airlines gerne auf "außergewöhnliche Umstände", die sie von der Haftpflicht befreien.

Da dieser Begriff in der Fluggastrechtsverordnung nicht genau definiert ist und der Passagier die Ereignisse nicht selbst überprüfen kann (diese Informationen hält die Airline unter Verschluss), ist der Ausgang der Klage vor Gericht ungewiss. Das bittere Ende: Man hat nicht nur seine kostbare Zeit verplempert, sondern muss auch noch die Gerichtskosten tragen.

MYFLYRIGHT setzt Ihren Entschädigungsanspruch für Sie durch

Immer häufiger werden Dienstleister wie MYFLYRIGHT mit der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen beauftragt. Sie kennen sich mit den Fluggastrechten genau aus und führen den lästigen Papierkrieg mit den Airlines. MYFLYRIGHT hilft übrigens auch bei Problemen wie Flugannullierungen und Nichtbeförderung.

"Nach unseren Auswertung stehen Flugpassagieren aufgrund von Flugunregelmäßigkeiten jährlich Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche von über 33 Milliarden Euro zu. Ein Großteil dieser Entschädigungssumme von ca. 18 Milliarden Euro entfällt auf Passagiere, die in den letzten 3 Jahren eine Flugverspätung von über 3 Stunden, eine Flugannullierung oder Boardingverweigerung in der EU erfahren haben", so Igor Maas, Geschäftsführer von MYFLYRIGHT. "Mit eigens entwickelten Technologien sowie neuen Prozessfinanzierungsansätzen schaffen wir es Kundengruppen zu bedienen, die bisher von der Rechtswahrnehmung ausgeschlossen waren. Somit ermöglichen wir mehr Leidtragenden Zugang zum Recht - Access to justice".