Bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei
Kostenlose Anfragen an unsere Lieferanten stellen und Preisinformationen erhalten

Steuerfreie Sonderzahlungen für Mitarbeiter

08.04.2020 | Bundesministerium der Finanzen

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Mitarbeiter und Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt

Symbolbild
Symbolbild

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern und Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.

Steuerfreie Sonderzahlungen für Mitarbeiter zeitlich begrenzt

Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

Links