Förderung: Riester-Rente Zulagen erhöht
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Förderung: Riester-Rente Zulagen erhöht

22.01.2018 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Die Erhöhung der Riester-Rente Zulagen zum 01.01.2018

Paragraph / Bildquelle: Hotelier.de
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Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch einen Sonderausgabenabzug geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Grundzulage bei der Riester-Rente erhöht sich ab Januar 2018 von 154 Euro auf 175 Euro, was in erster Linie Geringverdienern zugutekommt. Die jährliche Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Kind, die bis zum 31.12.2007 geborene bezahlt wird, bleibt gleich ebenso wie die 300 Euro für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind. Die Riester-Renten Zulagen sind seit ihrer Einführung erheblich gestiegen.  

Tabelle Riester-Rente Zulagen

  • 2002 bis 2003     38 €
  • 2004 bis 2005     76 €
  • 2006 bis 2007     114 €
  • 2008 bis 2017     154 €
  • ab 2018     175 €

Was einmal als private ‚Zusatz-Volksrente' gedacht war, sollte auch allgemeinverständlich umgesetzt werden. Leider bleibt das komplizierte Regelwerk für dieses Geld unverändert. 

Riester-Rente Zulagen Voraussetzungen

Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben Ansprüche auf die Riester-Rente Zulagen, keine nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständigen, Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit und geringfügig Beschäftigte mit 450-Euro-Job (seit 2013).

Genaueres siehe http://www.finanztip.de/riester/riester-foerderung/

Tags: Wann bekommt man Riester Zulagen, wer bekommt Riester Zulagen

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