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Hamburg den 03.02.2021; In Restaurants und Cafés soll nach Beratungen der großen Koalition der ermäßigten Mehrwertsteuersatz länger als geplant gelten.
Wegen des Lockdowns seit November 2020 konnten die Wirte und Gastronomen den verringerten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent nicht nutzen. Die bisherige geltende Ausnahmeregelung war bis 30. Juni 2021 befristet und geht nun in die Verlängerung bis Ende 2022.
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