Ein Bundes-Sonderfonds deckt bis 8 Millionen Euro pro Veranstaltung ab
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Messe Versicherung für Corona-bedingte Restriktionen von Regierung gestartet

25.10.2021 | BMWi

Registrierung für das neue Absicherungsinstrument für Messen und Ausstellungen startet heute

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Logo
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Bund und Länder unterstützen Neustart von Messen und Ausstellungen!

Heute startet die Registrierung für das neue Absicherungsinstrument für die Veranstalter von Messen und gewerblichen Ausstellungen. Die politische Einigung über das neue Absicherungsinstrument hatten Bund und Länder bereits am 12. Oktober 2021 bekannt gegeben. Es wird konkret ein neuer Absicherungsmechanismus geschaffen, der die Planungs- und Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen ähnlich einer Versicherung gegen das Risiko einer vollständigen Betriebsuntersagung aufgrund pandemiebedingter Restriktionen absichert.

Mit dem Programm unterstützen Bund und Länder die Wiederbelebung des Messe- und Ausstellungsgeschäfts. Die Branche beschäftigt fast 52.000 Menschen und erwirtschaftet jährlich einen Umsatz von etwa vier Milliarden Euro. Durch Corona mussten 2020 fast drei Viertel aller geplanten Messen und gewerblichen Ausstellungen abgesagt oder unbestimmt verschoben werden.

Messen und gewerbliche Ausstellungen erfordern lange Vorlauf- und Planungszeiten. Sie sind üblicherweise mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. In Pandemiezeiten vervielfachen sich die Risiken. Deshalb haben Bund und Länder für künftige Ausfälle diese Ausfallversicherung vereinbart. Damit können insgesamt Risiken bis 600 Mio. Euro abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Wirtschaftsministerien der Länder setzen das Absicherungsprogramm gemeinsam um. Der Bund stellt die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung, die Länder verantworten Antragsbearbeitung und Auszahlung. Wie bereits beim „Sonderfonds Kulturveranstaltungen“ betreut die Freie und Hansestadt Hamburg die zentrale IT-Plattform und koordiniert das Auszahlungsverfahren. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen übernehmen eine koordinierende Funktion aufseiten der Länder.

Antragsberechtigte Unternehmen

Private und öffentliche Unternehmen sind antragsberechtigt, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen. Die Absicherung deckt das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab. Grund für die Absage muss eine behördliche Untersagung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sein. Das Risiko einer Verschiebung oder Teilabsage (im Sinne einer Kapazitätsreduzierung) ist aus beihilferechtlichen Gründen von der Absicherung nicht umfasst.

Höhe der Absicherung

Im Falle einer Corona-bedingten Absage übernimmt die Absicherung maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen Kosten. Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Sofern vorhanden, werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen sowie etwaige Versicherungsleistungen und Förderungen von den Ausfallkosten abgezogen.

Abgedeckte Kosten

Wie bei der durch die Bundesregierung angebotenen Überbrückungshilfe gibt es eine feste Liste der berücksichtigungsfähigen Kosten. Abgedeckt von der Absicherung sind zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, beauftragte Dienstleisterinnen und Dienstleister etc. Kosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn sie vor der Registrierung oder Antragstellung angefallen sind.

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