Vermögenswirksame Leistungen - Informationen für Arbeitgeber und Vorteile
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Vermögenswirksame Leistungen - Informationen für Arbeitgeber und Vorteile für Arbeitnehmer

09.08.2021 | Hotelier.de

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die Mitarbeiter beim Vermögensaufbau unterstützt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sparrate durch die vom Staat gezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage und im Falle eines Bausparvertrages durch die Wohnungsbauprämie erhöht werden. Was Arbeitgeber über diese Zusatzleistung für Arbeitnehmer wissen sollten, und von welchen Vorteilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren - mehr dazu hier!

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Vermögenswirksame Leistungen: Informationen und Vorteile für Arbeitgeber

Gastronomie und Hotellerie gehören zu den Branchen, deren Erfolg maßgeblich von qualifizierten, serviceorientierten und zuverlässigen Mitarbeitern abhängig ist. Um sie zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden, sind zusätzliche Leistungen sinnvoll, zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen. Diese freiwillige Leistung des Arbeitgebers liegt bei maximal 40 Euro und ist im Allgemeinen tarifvertraglich geregelt, wobei es zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede geben kann. Bevor Arbeitgeber ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen anbieten, sollten sie sich umfassend informieren und die Vorteile dieser Zusatzleistung auch für den Arbeitgeber kennen.

Arbeitgeber profitieren durch vermögenswirksame Leistungen von diesen Vorteilen:

  • Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zahlen, unterstützen diese beim kontinuierlichen Vermögensaufbau.
  • Diese zusätzliche Leistung unterstützt ein positives Image als Arbeitgeber. Das spricht sich in der Hotel- und Gaststättenbranche herum, sodass es leichter wird, qualifizierte Fachkräfte zu finden und sich von der Konkurrenz positiv abzuheben.
  • Attraktive Arbeitsbedingungen - und dazu gehören auch Zusatzleistungen wie vermögenswirksame Leistungen - unterstützen die Mitarbeiterbindung und die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Zusatzleistungen sind ein Zeichen von Wertschätzung. Zusammen mit positiven Arbeitsbedingungen fördern sie ein angenehmes Betriebsklima, was sich wiederum positiv auf die Gäste auswirkt, die sich wohler fühlen.

Das sollten Arbeitgeber in Bezug auf vermögenswirksame Leistungen wissen:

  • Vermögenswirksame Leistungen werden nicht auf das Gehaltskonto des Arbeitnehmers überwiesen, sondern auf ein Vertragskonto. Dazu schließt der Arbeitnehmer mit einem Anbieter seiner Wahl einen VL-Vertrag. Die Bestätigung über den VL-Vertrag legt er dem Arbeitgeber mit der entsprechenden Bankverbindung als Nachweis vor, sodass dieser den monatlichen VL-Betrag überweisen kann.
  • Arbeitgeber sollten Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, beim zuständigen Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Voraussetzung ist, dass das jährliche Bruttogehalt von Alleinlebenden 17.900 Euro und von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigt. Möglich ist das mit der Vermögensbildungsbescheinigung. Die eigentliche Antragstellung erfolgt in Zeile 42 des Steuerhauptformulars, in die eine "1" eingetragen wird.
  • Regelmäßig haben Verträge über vermögenswirksame Leistungen eine Laufzeit von sieben Jahren, mit einer Ansparphase von sechs Jahren. Bereits während des siebten Jahres, das ist das sogenannte Ruhejahr, kann der Arbeitnehmer einen neuen VL-Vertrag abschließen, in den der Arbeitgeber weiterhin vermögenswirksame Leistungen einzahlen kann.
  • VL sind steuerpflichtig und werden zum Bruttogehalt addiert. Das bedeutet, dass darauf Lohnsteuer und Sozialabgaben zu entrichten sind. Dennoch überweist der Arbeitgeber den ungekürzten Betrag der VL auf den VL-Vertrag.

Vermögenswirksame Leistungen: Vorteile für Arbeitnehmer

Vermögenswirksame Leistungen sind eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, von denen Arbeitnehmer profitieren:

  • Auch wenn es sich bei vermögenswirksamen Leistungen um einen Betrag von monatlich maximal 40 Euro handelt, so hilft er doch beim kontinuierlichen Vermögensaufbau.
  • Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen VL-fähigen Sparvertrag handelt. Dafür kommen der klassische Bausparvertrag, der Banksparplan, Fondssparen und die Baufinanzierung.
  • Abhängig von der Höhe des Einkommens können die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen durch eine staatliche Leistung erhöht werden. Die Rede ist von der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage, die mithilfe der Vermögensbildungsbescheinigung vom Arbeitnehmer beantragt wird. Die Einkommensgrenze ist auch hier zu beachten. Werden die vermögenswirksamen Leistungen in Aktien angelegt, steigt das maximale Einkommen auf 20.000 beziehungsweise auf 40.000 Euro.
  • Wer sich für einen Bausparvertrag entscheidet, kann bei der jeweiligen Bausparkasse die staatlich geförderte Wohnungsbauprämie beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer selbst Zahlungen in den Sparvertrag leistet.

Insgesamt sind vermögenswirksame Leistungen eine finanziell tragbare Möglichkeit, die mit Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden ist.

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