Bafa Beratungsförderung für das Gastgewerbe
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Bafa Beratungsförderung für das Gastgewerbe

27.09.2019 | dehoga.de

Selbständigkeit im Gastgewerbe stellt viele Unternehmer vor große Herausforderungen - vom klassischen und Social-Media-Marketing, über die Organisation und Fachkräftesicherung bis hin zu Themen wie Datenschutz, Digitalisierung und Betriebsübergabe. Dem Gastgewerbe kann die  Bafa Beratungsförderung helfen

DEHOGA Beratungsförderung Grafik
DEHOGA Beratungsförderung Grafik

Um die aktuellen Herausforderungen im eigenen Unternehmen umzusetzen, kann ein Betriebsberater Hilfestellung leisten. Mit dem Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-How“ können Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen, ein Beratungskostenzuschuss erhalten. 

Mit dem Förderprogramm werden folgende Beratungsschwerpunkte gefördert: 

Allgemeine Beratungen

zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. 

Spezielle Bafa Beratungsförderung 

Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migranten/Migrantinnen oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden 

Außerdem Beratungen: 

  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter/innen mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung/-sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • Zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz

Unternehmenssicherungsberatung

  • Unternehmen in Schwierigkeiten zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit

Die Höhe des Zuschusses (siehe Bild) richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Standort des Unternehmens, Fördersatz: 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60% Region Lüneburg, sonst 50%. 

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:

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