Es ist erst wenige Jahre her, dass CDU-Umweltpolitiker Martin Bäumer es in die Schlagzeilen schaffte, weil das Luxushotel Steigenberger ihm eine "Sonderreinigungsgebühr" für sein Hotelzimmer in Rechnung stellte. Der Grund: Hautschuppen. Zwar entschuldigte sich das Hotel im Anschluss bei dem 52-jährigen, der an einer chronischen Hautkrankheit leidet; dennoch musste der Politiker in den darauffolgenden Wochen einiges an Spott und Häme einstecken. Eine Frage blieb dabei jedoch ungeklärt: wann wird eine solche "Spezialreinigung" für Hotelzimmer erforderlich? Und welche Möglichkeiten gibt es, das Zimmer nach besonders starken Verschmutzungen wieder gästefreundlich herzurichten?
Grund- oder Spezialreinigung?
Sauberkeit und eine gewissenhafte Reinigung sind im Hotelgewerbe so wichtig wie in kaum einem anderen Bereich. Schließlich bestimmt die Qualität des Reinigungsservice mit darüber, ob Gäste einen zweiten oder dritten Aufenthalt buchen, oder sich nach Alternativen umsehen. Durch die permanente Nutzung entstehen außerdem schnell Abnutzungsspuren, denen durch eine professionelle Reinigung entgegengewirkt werden kann. Deshalb gehört eine sorgfältige Säuberung nach Abreise der Gäste für hochwertige Hotels zum Standard. Diese umfasst beispielsweise:
- Staubwischen
- Staubsaugen
- Fußböden wischen
- Nassreinigung der Sanitärobjekte
- Abfallbeseitigung etc.
Auch eine in größeren Abständen stattfindende, intensive Grundreinigung der Zimmer, die beispielsweise das Säubern von Matratzen und Teppichen umfasst, gehört zu den regulären Reinigungsmaßnahmen der meisten Hotels. Anders verhält es sich jedoch bei sogenannten „Spezialreinigungen“, die immer dann nötig werden, wenn es sich um sogenannte Hygiene-sensible Säuberungsarbeiten handelt.
Hygiene-sensible Reinigungen
Wird das Hotelzimmer so stark verschmutzt, dass bei einer erneuten Nutzung eine Gesundheitsgefahr für andere Gäste bestünde, wird eine sogenannte „Sonderreinigung“ fällig. Räumlichkeiten, die beispielsweise von Personen mit einer gefährlichen infektiösen Krankheit bewohnt wurden, müssen einer qualifizierten und professionellen Desinfektion unterzogen werden. Krankheiten, bei denen die Räumlichkeiten durch infektiöse Erreger kontaminiert werden können, sind z.B.:
- Coronavirus/ COVID-19
- Hepatitis B und C
- TBC
- Influenza
Auch Hotelzimmer, in denen die Leiche eines Menschen oder Tieres längere Zeit unbemerkt liegen konnte, müssen der Spezialreinigung unterzogen werden. Denn durch den Zersetzungs- ebenso wie auch durch den Verwesungsprozess entstehen bei Fäulnis gewisse Proteine sowie biogene Amine, welche der Gesundheit schaden können und deshalb durch eine Desinfektion bekämpft und beseitigt werden müssen.
Desinfektionen vom Experten – staatlich geprüfter Desinfektor
Oftmals reicht das einfache Reinigen kontaminierter Gegenstände und Räume nicht aus, um eine eventuelle Ansteckung zu verhindern. Um sicher sein zu können, dass die Infektionsgefahr nachhaltig beseitigt und alle Anforderungen gemäß des IfSGs (Infektionsschutzgesetz) erfüllt wurden, ist es notwendig, die Reinigung durch einen speziell geschulten, staatlich geprüften Desinfektor vornehmen zu lassen.
Besonders nach einem Leichenfund sollte die Reinigung durch Experten wie die Tatortreinigung in Stuttgart durchgeführt werden. Diese übernimmt bei einer längeren Liegezeit des Verstorbenen neben der Desinfektion und Entfernung der Leiche auch die Beseitigung eines möglichen Schädlingsbefalls und überprüft weiterhin, ob eine Sanierung der Wand- und Bodenbeläge notwendig ist.
Unangenehme Gerüche durch Geruchs-Neutralisierung beseitigen
Neben dem Fund einer Leiche können auch Verschmutzungen durch Kot, Urin oder verdorbene Lebensmittel eine Spezialreinigung notwendig machen. Häufig verbleiben selbst nach der Säuberung unangenehme Gerüche, die nur durch gesonderte Maßnahmen wieder entfernt werden können. Bei einer sogenannten Geruchsneutralisation werden Geruchsmoleküle vollständig zerstört, bis die unschönen Düfte komplett verschwunden sind.