Ab dem 1. September 2012 gelten die neuen Regelungen des erweiterten Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Bei Lebensmitteln müssen die Ämter und Behörden nun alle Rechtsverstöße bei Grenzwertüberschreitungen zwingend veröffentlichen. Auch Verstöße gegen Hygienevorschriften müssen ab dann veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro verhängt wird + Verbraucherinformationsgesetz Bayern + Verbraucherinformationsgesetz NRW + Verbraucherinformationsgesetz Saarland (siehe Tipps)
Zuständig für die Kontrolle von Lebensmitteln sind die jeweiligen Überwachungsbehörden der Länder. Sie müssen die Vorgaben zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zum 1. September umsetzen. Viele Länderbehörden haben angekündigt, die Öffentlichkeit ab dem Stichtag über neu eingerichtete Internetseiten zu informieren.
Was ist neu für den Verbraucher beim Verbraucherinformationsgesetz?
- Informationen sollen nach Abfragen des Verbrauchers und Inkrafttreten des neuen VIG angeblich ausführlicher, schneller und in der Regel kostenfrei erfolgen
- Bislang galt: einfache Auskünfte bei Bundesbehörden kosteten 5 bis 25 Euro, bei Auskünften mit erheblichem Mehraufwand 30 bis 250 Euro. Auskünfte über Rechtsverstöße sind kostenfrei. Künftig werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet.
- Über diese Freigrenzen hinaus gilt das Prinzip der Kostendeckung, das heißt unabhängig vom wirtschaftlichen Wert, den eine Auskunft hat, muss lediglich der tatsächlich entstandene Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden
- Das Antragsverfahren auf Auskünfte soll deutlich erleichtert, die Gebühren sollen noch verbraucherfreundlicher gestaltetet werden
- Der Anwendungsbereich der Informationsrechte wird ausgeweitet: Verbraucher konnten bisher nur Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie z.B. Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel und Wein verlangen. Nun gilt der Anspruch auf Information ab dem 1. September auch für technische Verbraucherprodukte (gemäß Produktsicherheitsgesetz) wie Haushaltsgeräte, Heimwerkerartikel. und Möbel
Das neue VIG schafft die Voraussetzungen für eine noch offenere Informationskultur der Behörden - schreibt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in seiner jüngsten Publikation.
Generell soll künftig gelten, Zitat Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): Wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt, ist eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht mehr möglich. In das Gesetz sind Anregungen aus Wissenschaft und Praxis eingeflossen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgerufen, die verbesserten Informationsrechte aktiv zu nutzen.
Es bleibt die Kardinalfrage: Was macht der Verbraucher, wenn er - wie in der Verganenheit üblich - keine Antwort erhält oder Auskünfte, die ihn nicht befriedigen? Der Anwalt fällt aus Kostengründen oft aus, es bleibt also nur der Weg zu den Verbraucherzentralen (siehe unten).
Verwandte Begriffe im Lexikon
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Verbraucherinformationsgesetz
- Verbraucherzentralen
Tipps
- Bücher: Verbraucherinformationsgesetz: Kommentar und Vorschriftensammlung, Das Verbraucherinformationsgesetz aus der Sicht des Rechts auf Zugang zu Verbraucherinformationen: Eine Untersuchung mit Vergleich der entsprechenden Rechtsnormen in Taiwan, Verbraucherinformationsgesetz: 2. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht u.v. m. auch gebraucht günstiger
- Verbraucherinformationsgesetz Kommentar
- Verbraucherinformationsgesetz Bayern
- Verbraucherinformationsgesetz NRW
- Verbraucherinformationsgesetz Saarland
Über die neuen Regelungen informiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Internet: www.bmelv.de/vig
Tags: Verbraucherinformationsgesetz Nordrhein Westfalen, Verbraucherinformationsgesetzes, Verbraucherinformationsgesetz pdg, Verbraucherinformationsgesetz vig