Es passiert leider immer wieder: Es wird ein Hotelzimmer gebucht und dann entspricht es nicht den Erwartungen. Im Prospekt sieht es wirklich nett und ansprechend aus, vor Ort weißt es Verschmutzungen auf oder hat andere Mängel.
Mängel der Reise anzeigen und Frist setzen
Geben Sie zunächst dem Personal die Möglichkeit, die Mängel abzustellen. Bei leichten Verschmutzungen des Hotelzimmers muss ruhig, aber bestimmt das Personal auf die Mängel hingewiesen und die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer gesetzten Frist einräumt werden. Fordern Sie ein anderes Zimmer, wenn es grob verschmutzt ist, z.B. durch Schimmelbefall, denn das ist wirklich schon gesundheitsgefährdend.
Andauernder Baulärm in der Nähe des Hotels ist ein katastrophaler Mangel. Er stört die Urlaubsruhe derart, dass die Erholung und damit der Sinn des Urlaubs gefährdet ist. Den Reisekatalog sollte man gewissenhaft lesen und Formulierungen wie ‚Urlaubsort mit aufstrebendem Charakter' sind oft nichts anderes als Synonym für ‚Baulärm' oder ähnliche Belästigungen. Baulärm aber lässt sich auch von der Hotelleitung nicht abstellen.
Was ist also zu tun, wenn Mängel nicht beseitigt werden? Wichtig: Sie müssen die Mängel richtig reklamieren!
1. Melden Sie die Reisemängel sofort (siehe oben). Bei Pauschalreisen müssen Sie den Mangel der Reiseleitung melden. Haben Sie das Hotel selbst und nicht im Reisepaket gebucht, ist der Mangel der Hotelleitung zu melden. Die Meldung können Sie als Protokoll von der Reiseleitung/Hotelleitung verlangen. Wird dies nicht gemacht, erstellen Sie selber eine Mängelliste. Lassen Sie sich die Liste von den Verantwortlichen unterschreiben oder stellen Sie diese sicher zu. Dokumentieren Sie die Mängel ausführlich durch Beweise wie Fotos und notieren Sie Zeugen mit Adressen. Weitere Informationen finden Sie hier.
2. Natürlich können Sie Mängel auch selbst abstellen. Hier ist aber darauf zu achten, dass nur gleichwertige Leistungen zu angemessen Kosten erstattungsfähig sind.
3. Entspricht eine Reise nicht der vereinbarten Quantität oder Qualität, so kann der Reisende den Mangel gemäß Reiserecht und gemäß § 651c BGB innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Machen Sie Ansprüche wegen einer mangelhaften Reise binnen eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend (Ausschlussfrist).
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