Wlan Gastzugang Haftung — neues Gesetz soll endlich Klarheit bringen
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Wlan Gastzugang Haftung - neues Gesetz soll endlich Klarheit bringen

17.03.2015 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

In Hotels, Cafés, und Flughäfen etc. wird die Verfügbarkeit des Internets über WLAN inzwischen vorausgesetzt. In Deutschland ist dies weitaus weniger möglich als in vielen anderen Ländern. Eine Ursache liegt darin, dass potentielle Anbieter von WLAN-Internetzugängen aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage verunsichert sind. Das neue Gesetz zur Wlan Gastzugang Haftung soll Abhilfe schaffen. Anbei die wichtigste Änderung und das Verfahren

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Änderung Telemedienänderungsgesetz 2.TMGÄndG Wlan Gastzugang Haftung

1. Nach § 2 Satz 1 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:
„2a. ist „drahtloses lokales Funknetz” ein Drahtloszugangssystem mit geringer Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte Systeme dieser Art, welches nicht-exklusive Grundfrequenzen nutzt”.

2. Dem § 8 werden die folgenden Absätze 3 bis 5 angefügt:
„(3) Die vorstehenden Absätze gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.
(4) Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter

1. angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch außenstehende Dritte ergriffen hat und 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Was bedeutet das für die Wlan Haftung genau, sprich nicht im Amtsdeutsch?

Die Bundesregierung will auch endlich in Hotels und Cafés einfach sicherstellen, dass mit einem einfachen Verfahren ein drahtloses Netzwerk (Internet) für Dritte, sprich dem Gast, zur Verfügung gestellt wird.

Wie soll das funktionieren?

Das Hotel etc. stellt ein gesichertes Netzwerk zur Verfügung. In der Lobby oder der Bar werden — z.B. neben der Speisekarte — die Zugangsdaten ausgehängt. Auf einer Eingabemaske muss der Nutzer — mit einem Klick - bestätigen, dass er sämtliche Rechtsnormen beachtet.

Tipps

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Tags: Störerhaftung Wlan, Kostenloses Wlan

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