Firma wehrt sich gegen DSGVO Abmahnung
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Abmahnwelle DSGVO im anrollen?

25.06.2018 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Die AHGZ stellt in ihrer jüngsten Ausgabe eine anscheinend dubiose Abmahnung in der Branche vor

Paragraph / Bildquelle: Hotelier.de
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde am 14. April 2016 durch das EU-Parlament beschlossen. Sie ist dann am 04.05.2016 im Amtsblatt der Europäisches Union veröffentlicht worden und trat am 25.05.2016 in Kraft. Anwendbar wurde sie also ab dem 25. Mai 2018.

Befürchtet wurde kurz vor dem Inkrafttreten der DSGVO die große Abmahnwelle

Doch ganz Deutschland atmete zunächst auf. Damit auch kein Missbrauch von Abmahnungen zur Datenschutz-Grundverordnung DSGVO stattfindet, wollte die Regierung tatsächlich noch vor der Sommerpause dazu eine gesetzliche Regelung in die Wege leiten.

So sagte denn die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Frau Andrea Voßhoff, bei Inkrafttreten des Gesetzes, Abmahnfirmen könnten rügen, jedoch nicht kostenpflichtig abmahnen. Doch die SPD sieht nun noch viel Klärungsbedarf und mit der Regierungskrise spielten sich größere Probleme in den Vordergrund.

Jetzt hat gemäß AHGZ das Innenarchitekturbüro Joi-Design eine Abmahnung erhalten wegen angeblich fehlenden Hinweisen zum Datenschutz mit Kosten für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von circa 800 Euro. Die Firma wehrt sich nun, weil dies nicht stimmen würde - gut so!

Trotzdem sollten nun die Wirtschaftsverbände wie die IHK die Regierung weiter zu schnellem Handeln auffordern, damit Klarheit geschaffen wird. Fakt ist: wer eine Abmahnung erhält, sollte reagieren. Es gibt zwar zur Datenschutzgrundverordnung noch keine Urteile, wohl aber zum Bundesdatenschutzgesetz https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/. Und so gilt nach wie vor leider: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!"

Praktische Links zur Abmahnwelle DSGVO

Tags: Abmahnwelle DSGVO, Abmahnung nicht unterschreiben, akzeptieren, annehmen

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