Arbeitsunfall: Was tun?
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Arbeitsunfall: Was tun?

01.04.2008 | Hotelier.de/VNR

100.000 Arbeitsunfälle geschehen jährlich in deutschen Hotels. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen bleiben Unfälle nicht aus. Zum Glück passiert meist nichts wirklich Schlimmes. Dennoch verlangt die Berufsgenossenschaft von Ihnen Erste Hilfe, eventuell ärztliche Versorgung und natürlich eine korrekte Meldung

Auch wenn wir unsere Mitarbeiter durch noch so umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen schützen, Arbeitsunfälle passieren in der Hotellerie tagtäglich. Im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten (BGN) waren es im Jahr 2006 fast 90.000 gemeldete Unfälle. Oftmals sind es nur Kleinigkeiten, wie Schnittwunden, kleinflächige Verbrennungen oder der Ausrutscher auf dem nassen Fußboden. Doch als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung muss die BGN in fast allen Fällen von Ihnen als Arbeitgeber unmittelbar informiert werden. Wird die Meldung von Ihnen versäumt und auch nach einer Aufforderung durch die BGN nicht sofort nachgereicht, drohen empfindliche Bußgelder.

Arbeitsunfall: Was tun? - So handeln Sie nach einem Arbeitsunfall richtig

Tritt ein Arbeitsunfall in Ihrem Betrieb ein, steht die Versorgung des Verletzten natürlich im Vordergrund. Je nach Art der Verletzung sollte sich zunächst ein betrieblicher Ersthelfer um den Verletzten kümmern bzw. bei schweren Verletzungen sofort ein Notarzt verständigt werden. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass der Verletzte unmittelbar ärztlich behandelt werden kann. Bei schweren Unfällen wie beispielsweise Explosionen oder Gasvergiftungen und bei Todesfällen müssen Sie darüber hinaus sofort die Polizei und das Gewerbeaufsichtsamt verständigen. Auch Unfälle Ihrer Mitarbeiter, die auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle pasieren, gelten als meldepflichtige Arbeitsunfälle.

Unfallmeldung ab 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit

Sobald Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des betroffenen Mitarbeiters vorliegt und dieser aufgrund des Unfalls länger als 3 Tage krankgeschrieben ist, sind Sie zu einer Unfallmeldung bei der BGN verpflichtet. Diese Meldung müssen Sie binnen 3 Tagen, nachdem Sie Kenntnis von dem Arbeitsunfall erlangt haben, abgeben. Dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, bescheinigt der behandelnde Arzt auch auf dem „Gelben Schein”.

Meldeformular Unfallmeldung einfach aus dem Internet downloaden

Das notwendige Formular für die Unfallmeldung und die entsprechende Anleitung können Sie sich auf der Internetseite der BGN auf www.bgn.de herunterladen und direkt ausfüllen. 2 Ausfertigungen senden Sie unterschrieben an die Berufsgenossenschaft, ein Exemplar erhält Ihre Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht), eine Ausfertigung ist für Ihren Mitarbeiter bestimmt und eine verbleibt bei Ihnen. Wenn Sie einen Betriebsrat haben, müssen Sie auch diesem eine Kopie der Meldung überlassen.

Beseitigen Sie Gefahrenquellen sofort

Der wohl aufwändigste Teil der Unfallmeldung ist die Schilderung des Unfallhergangs. Beschreiben Sie diesen entsprechend den Aussagen des Geschädigten und etwaiger Zeugen aussagekräftig und treffend. Ist der Unfall auf Nachlässigkeiten oder Mängel im Bereich der Arbeitssicherheit zurückzuführen, sollten Sie diese sofort beseitigen. In diesem Fall wird es nicht lange dauern, bis die Gewerbeaufsicht und die BGN sich bei Ihnen ankündigen, um zu prüfen, ob die entsprechenden Gefahrenquellen behoben sind.

PraxisTipp: Erstellen Sie eine Gefahrenanalyse, bevor etwas passiert

Erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Sicherheitsbeauftragten und Betriebsarzt für alle Arbeitsbereiche in Ihrem Hotel eine so genannte Gefahrenanalyse. Hierbei werden alle besonderen Risikobereiche und Gefahrenquellen, aus denen Arbeitsunfälle entstehen können, erfasst und zugleich Maßnahmen zur Beseitigung oder Einschränkung ermittelt. Die Durchführung wird dann in der Analyse dokumentiert. Passiert später ein Arbeitsunfall in diesen Bereichen, können Sie gegenüber den Behörden sehr einfach nachweisen, dass Sie die notwendigen Präventiv-maßnahmen getroffen haben. Infos über die Gefahrenanalyse erhalten Sie bei der BGN.

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