Berechnung des Freibetrags der Betriebsveranstaltung
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Betriebsveranstaltung steuerfrei mit Party Checkliste gestalten

18.06.2018 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Damit Ihre Betriebsveranstaltung steuerfrei über die Bühne geht, muss der Freibetrag berücksichtigt werden, den der Gesetzgeber 2015 beschlossen hat. Haken Sie mit einer Party Checkliste ab, was alles auf Ihrer nächsten Betriebsveranstaltung 'geht' und 'nicht geht', um den maximal steuerfreien Betrag von 110 Euro pro Firmenangehörigen auszuschöpfen

Damit die schönen Stunden auch in der Erinnerung nicht verblassen
Damit die schönen Stunden auch in der Erinnerung nicht verblassen

Gemäß Bundesfinanzministerium sind Betriebsveranstaltungen Events auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter wie z. B. Betriebsausflüge, Jubiläumsfeiern und Weihnachtsfeiern. Dabei ist es egal, ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird. Wichtig: Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn der Teilnehmerkreis sich überwiegend aus Betriebsangehörigen (auch Leiharbeitnehmer) und deren Begleitpersonen zusammensetzt. Die Ehrung eines einzelnen z.B. bei einem Arbeitsende, auch unter Beteiligung weiterer Arbeitnehmer, ist keine Betriebsveranstaltung.

Betriebsveranstaltung 110 Euro = Betriebsveranstaltung steuerfrei

Das wichtigste vorweg in Kürze: Für die steuerfreie Gestaltung z.B. von Weihnachtsfeiern oder Sommerpartys hat der Gesetzgeber 2015 eine Freigrenze für Betriebsveranstaltungen beschlossen, die 110 Euro für jeden einzelnen Arbeitnehmer beträgt. Dies ist in der ‚Lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen' festgehalten.

Für höhere Beträge ist Lohnsteuer fällig

Wird der Betrag von 110 Euro überschritten, muss - wie die der Name der Rechtsnorm schon besagt - auf den überschüssigen Betrag Lohnsteuer entrichtet werden.

Planung z.B. eines Firmenjubiläums mit Party Checkliste

Ermitteln Sie zunächst die Gesamtkosten der Betriebsfeier, denn nur so überschreiten Sie den Pauschalbetrag nicht. Am besten eignet sich hierfür eine Party-Checkliste. Folgende Posten erkennt der Fiskus an, Zitat:  

  • a)  Speisen, Getränke, Tabakwaren und Süßigkeiten
  • b)  Übernachtungs- und Fahrtkosten
  • c)  künstlerische Darbietungen, Musik und Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, wenn sich die Veranstaltung nicht im Besuch der kulturellen oder sportlichen Veranstaltung erschöpft
  • d)  Geschenke. Dies gilt auch für die nachträgliche Überreichung der Geschenke an solche Arbeitnehmer, die aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht an der Betriebsveranstaltung teilnehmen konnten, nicht aber für eine deswegen gewährte Barzuwendung
  • e)  Zuwendungen an Begleitpersonen des Arbeitnehmers
  • f)  Barzuwendungen, die statt der in a) bis c) genannten Sachzuwendungen gewährt werden, wenn ihre zweckentsprechende Verwendung sichergestellt ist
  • g)  Aufwendungen für den äußeren Rahmen, z. B. für Räume, Beleuchtung oder Eventmanager

Berechnung des Freibetrags der Betriebsveranstaltung

Soweit die unter a bis g aufgeführten Zuwendungen den Betrag von 110 Euro pro Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs offensteht. Dies gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich.  

Die Kosten für die Anreise von Mitarbeitern, die von einem anderen Unternehmensstandort aus zur Betriebsveranstaltung an den Hauptsitz des Unternehmens kommen, können nicht hinzugerechnet werden. Hier gelten die steuerlichen Reisekostenregelungen. Veranstalten Sie dagegen einen Betriebsausflug, bei dem die Fahrt der Mitarbeiter vom Unternehmenssitz zum Ausflugsziel mitorganisiert wird, gehören diese Kosten zu den Zuwendungen im Rahmen der Feier und können eingerechnet werden.

Die Höhe der dem einzelnen Arbeitnehmer gewährten Zuwendungen berechnet sich wie folgt: Alle zu berücksichtigenden Aufwendungen sind zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Sodann ist der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen.

Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen. Hier ordnet das Finanzamt die Kosten des Begleiters dem einzelnen Arbeitnehmer zu. Beispiel: Die Kosten je Teilnehmer betragen 80 Euro. Bringt ein Mitarbeiter seinen Partner mit, werden die Kosten doppelt angerechnet. Es sind also 2 x 80 Euro - 110 Euro = 50 Euro zu versteuern.

Die Betriebsveranstaltung kann als Betriebsausgabe verbucht werden. Die gesetzlichen Änderungen von 2015 haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen.

Alle Grundsätze für die steuerliche Behandlung einer Betriebsveranstaltung sind im Schreiben des Bundesfinanzministeriums ‚Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen, Rechtslage nach dem "Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" enthalten.

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Tags: Versteuerung Betriebsveranstaltung 2016, 2014, Pauschale Betriebsveranstaltung Lohnsteuer, Vorsteuer Betriebsveranstaltung Steuer, 110 Euro Betriebsveranstaltung

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