Auf Digital Market Acts EU geeinigt
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Einigung auf einen Rechtsakt für digitale Märkte in der EU

25.03.2022 | Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.

Die EU-Gesetzgeber haben heute eine bahnbrechende Einigung erzielt, die zur finalen Verabschiedung des Rechtsakts für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) führen wird. Die europäische Hotelbranche begrüßt die neuen EU-Regeln für digitale Gatekeeper abzielen, die eine unverhältnismäßige Macht gegenüber ihren Geschäftskunden und Verbrauchern ausüben

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HOTREC ist der festen Ansicht, dass der Marktführer für Online-Hotelbuchungen, der im Jahr 2019 fast 70% des europäischen Marktes beherrschte, zu den eben diesen „designierten Gatekeepern“ nach den nun festgelegten Kriterien gehören wird. Der EU-Gesetzgeber hat mit dem Verbot enger Paritätsklauseln auch die richtige Maßnahmen ergriffen, um die Macht der Online-Plattformen in diesem Bereich einzudämmen. Diese Vertragsklauseln hindern Hoteliers daran, auf ihren eigenen Kanälen einen besseren Preis als auf der Plattform anzubieten. Der DMA ermöglicht gewerblichen Nutzern auch einen besseren Zugang zu den von ihren Angeboten generierten Daten.

Der Vorsitzende der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution Markus Luthe und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) erklärte: „In den letzten zehn Jahren haben die Hoteliers das inakzeptable Verhalten der dominanten OTAs nach dem Motto 'take it or leave it' hinnehmen müssen. Die heutige Einigung über den DMA ist ein klares Signal an die digitalen Giganten: Verhaltet euch gegenüber Verbrauchern und Geschäftskunden wie Partner und nicht wie Torwächter.“

Luthe fügte hinzu: „Ich glaube, dass es bei dem Gatekeeper-Verhalten der OTAs nicht nur um den Schutz eines erfolgreichen Geschäftsmodells geht, sondern um mehr als das. Praktiken wie enge Preisparitätsklauseln und das Zurückhalten von Daten letztlich als Hemmschuh für die Digitalisierung der Hotels wirken und die Abhängigkeit der Hoteliers von den OTAs verfestigen. Die gesamte Branche kann nun ihre Digitalisierung besser angehen.“

HOTREC-Generaldirektorin Marie Audren sagte: „Die Verabschiedung des DMA ist ein Silberstreif am Horizont für die europäischen Hoteliers, nachdem sie in den letzten zwei Jahren unter einer schweren Wolke von Abschottungsmaßnahmen und Reisebeschränkungen standen. Eine derartige Gesetzgebung im digitalen Bereich wurde von der gesamten Branche seit mehreren Jahren gefordert.“

Audren fügte hinzu: „Heute kann HOTREC allen, die an der Ausarbeitung des Rechtsaktes für digitale Märkte beteiligt waren, herzlich gratulieren. Aber die Erholung des europäischen Gastgewerbes und Tourismussektors steht erst am Anfang: Es gibt noch viel Arbeit mit den politischen Entscheidungsträgern zu bewältigen, um das Niveau der Aktivitäten und Geschäfte von vor der Corona-Krise wieder zu erreichen und den digitalen und grünen Wandel zu unterstützen.“

Die Vertriebsstudie von HOTREC zeigt, dass die Marktanteile der OTAs in der europäischen Hotelbranche zwischen 2013 und 2019 kontinuierlich von 19,7% auf 29,9% gestiegen sind (gewichtete Ergebnisse einschließlich Daten von Hotelketten). Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen europaweit um über 10 Prozentpunkte von 57,6% im Jahr 2013 auf 45,5% im Jahr 2019 gesunken.

Die drei Hauptakteure auf dem OTA-Markt sind nach wie vor die Booking Holding, die Expedia Group und in geringerem Maße die HRS Gruppe mit einem aggregierten Marktanteil von 92%. Booking.com ist der bei weitem einflussreichste Akteur mit einem Anteil von 68,4% am OTA-Markt. Die Dominanz von Booking.com ist in den letzten sechs Jahren um mehr als 8 Prozentpunkte gestiegen, von 60,0% im Jahr 2013 auf 68,4% im Jahr 2019.

Hinweis: Die in dieser Pressemitteilung zitierte HOTREC-Hotelvertriebsstudie, die zuletzt im Jahr 2020 auf der Grundlage von Beobachtungen von mehr als 2.800 Hotels in ganz Europa durchgeführt wurde, wird derzeit aktualisiert. Die Version 2022 wird voraussichtlich bis Juni 2022 vorliegen.

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Pressemeldung vom 16.12.21

Digital Market Acts EU beschlossen

HOTREC begrüßt die gestrige Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Rechtsakt zu den digitalen Märkten („Digital Market Acts EU“) außerordentlich. Der im Plenum mit großer Mehrheit angenommene Report des Berichterstatters MdEP Andreas Schwab (EVP/CDU) bestätigt die vom Binnenmarktausschuss (IMCO) getroffenen Entscheidungen, die vielfach positive Auswirkungen auf das Gastgewerbe in Europa haben warden. Das Gastgewerbe und hier insbesondere die Hotellerie sehen sich seit über einem Jahrzehnt mit der zunehmenden Marktmacht der dominierenden Online-Buchungsplattformen konfrontiert

Dazu HOTREC-Generalsekretärin Marie Audren: „In der Praxis sind Hotels in Bezug auf ihre Online-Präsenz stark von den Online-Vermittlern abhängig und hatten bisher wenig oder gar keine Möglichkeit, deren Bedingungen und Anforderungen in Frage zu stellen. Es gibt eine ‚Nimm es oder lass es'-Haltung - wobei ‚lass es' für die Hoteliers eben keine realistische Option ist. Die Verbesserungen zum Kommissionsentwurf, die das Europäische Parlament nun vorschlägt, öffnen die Tür zu einer ausgewogeneren und faireren Beziehung für die geschäftlichen Nutzer der Plattformen und werden den Verbrauchern bei der Auswahl von Unterkünften im Internet zugutekommen.“

Nach den Vorschlägen des Europäischen Parlaments könnten Gatekeeper beispielsweise europaweit die Preispolitik von Unternehmen auf deren eigenen Online-Vertriebskanälen nicht mehr durch sogenannte enge Preisparitätsklauseln einschränken und müssten zudem Daten detailliert mit ihren gewerblichen Nutzern teilen.“ Dies wären wichtige Verbesserungen gegenüber dem Status quo, die die Digitalisierung des Gastgewerbes und seine Fähigkeit, im digitalen Raum mit Plattformen um die Aufmerksamkeit der Verbraucher zu konkurrieren, erheblich erleichtern”, ergänzt Markus Luthe, Vorsitzender von HOTREC’s Distribution Working Group und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

HOTREC gratuliert allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die zu diesem bahnbrechenden Bericht beigetragen haben. „Wir haben das Gefühl, dass unsere langjährigen Bedenken hinsichtlich der Dominanz von Online-Vermittlern endlich nachhaltig aufgegriffen werden”, erklärt Marie Audren. 

Hinsichtlich der nun anstehenden Trilog-Verhandlungen, die unter der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2022 beginnen, fordert HOTREC die EU-Mitgliedstaaten auf, den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen regulatorischen „Do's and Don'ts“ zuzustimmen. Bezüglich der Identifizierung von Gatekeepern ist HOTREC der Ansicht, dass die von Parlament und Rat skizzierten Kriterien eine solide Grundlage für einen tragfähigen Kompromiss bieten.

Auszug zur Verordnung über bestreitbare und faire Märkte (Gesetz über digitale Märkte)

Gründe und Ziele des Vorschlags des Europäischen Rates: 

Digitale Dienste haben Nutzern wichtige innovative Vorteile gebracht und den Binnenmarkt durch neue Geschäftsmöglichkeiten und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels gestärkt. Heute umfassen digitale Dienste viele Bereiche des täglichen Lebens. Dazu gehören Online-Vermittlungsdienste (siehe Gatekeeper unten wie Booking, Anmerkung Hotelier.de Redaktion), z. B. Online-Marktplätze, Online-Dienste sozialer Netzwerke, Online-Suchmaschinen, Betriebssysteme und Stores für Software-Anwendungen.

Durch sie erhält der Verbraucher Zugang zu einer größeren Auswahl. Sie steigern die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und verbessern die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft. In der digitalen Wirtschaft Europas gibt es über 10 000 Online-Plattformen, die meisten von ihnen KMU, doch der größte Teil des insgesamt generierten Werts entfällt auf eine kleine Zahl großer Online-Plattformen.

Es sind große Plattformen entstanden, die von den Merkmalen des Sektors wie z. B. starken Netzwerkeffekten profitieren und oft in ihre eigenen Ökosysteme eingebunden sind. Diese Plattformen sind wichtige strukturelle Elemente der digitalen Wirtschaft und vermitteln den Großteil der Transaktionen zwischen Endnutzern und gewerblichen Nutzern.

Viele dieser Unternehmen setzen auch auf ein umfassendes Tracking und Profiling von Endnutzern . Einige wenige große Plattformen fungieren vermehrt als Zugangstore oder Gatekeeper zwischen gewerblichen Nutzern und Endnutzern und verfügen über eine gefestigte und dauerhafte Position, die oft das Ergebnis einer Häufung von Systemen rund um ihre zentralen Plattformdienste ist, wodurch bestehende Marktzutrittsschranken noch verstärkt werden.

Die Online-Vermittlungsdienste sind sogenannte Gatekeeper

Was ist ein Gatekeeper?

Das Gesetz über digitale Märkte legt objektive Kriterien für die Beurteilung einer großen Online-Plattform als „Gatekeeper“ fest. Somit bleibt das Gesetz auf das Problem ausgerichtet, das es in Bezug auf große, systemische Online-Plattformen angehen will.

Ein Gatekeeper ist ein Unternehmen, wenn: 

  • eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehat und in mehreren EU-Ländern aktiv ist,
  • über eine starke Vermittlungsposition verfügt, d. h. eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbindet,
  • eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung hat (oder bald haben wird), d. h. langfristig stabil ist.

Lesen Sie den ganzen Text in Deutsch unten auf der Seite von 'Proposal for a Regulation on Digital markets act'

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