Lockdown der Hoga mit großzügige Entschädigungen
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Lockdown für die Hoga im November

29.10.2020 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Die Maßnahmen für den Lockdown sind ab Montag, 2. November 2020 gültig. Nach zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten nochmals beraten, um die getroffenen Beschlüsse in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen

Eine Branche macht dicht
Eine Branche macht dicht

Mit strikten Kontaktbeschränkungen für alle Bürger und einem Verbot vieler Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder nun die zweite Corona-Infektionswelle brechen. Auf diese Weise soll eine aus dem Ruder laufende Epidemie verhindert werden. Untere Beschlüsse trafen die Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei der Videokonferenz am 28.10.2020.

Die Beschlusslage trifft alle Bürger umfassend und für den ganzen Monat November. Im Focus der Hoga-Branche stehen natürlich die Beschlüsse für die einzelnen Bereiche der Gastronomie und Hotellerie.

Hotel-Lockdown

Private Übernachtungen in Hotels und ähnlichen Betreiben des Beherbergungsgewerbes sind im November verboten. Eine Ausnahme bilden Dienstreisen und Unterbringungen für gewerbliche Zwecke.

Lockdown für Restaurants, Bars und Kneipen

Restaurants, Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen ab dem 2. November ebenfalls schließen. Ausgenommen sind bei Restaurants die "Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, der sogenannte Außer-Haus-Verkauf".

Entschädigungen für die Hoga-Branche

Die Bundesregierung entschädigt alle Firmen, die wegen der Corona-Krise im November zwangsweise schließen müssen. Mit Unterstützung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums wurde beschlossen, dass kleine Firmen (Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten) 75 Prozent ihres Umsatzes als Entschädigung erhalten sollen. Als Vergleichsmonat für den Umsatz gilt der November 2019. Da die Firmen im Schließungsmonat November 2020 keine oder weniger Waren- und Betriebskosten und zudem oft geringere Personalkosten haben werden, ist dies als großzügige Entschädigung anzusehen. Für größere Firmen soll in Betrag von 70 Prozent ausgelobt werden.

Die Kosten sollen gemäß den Aussagen von Finanzminister Olaf Scholz für den Monat November auf sieben bis zehn Milliarden Euro betragen.

Die eigentlichen Leidtragenden sind demnach die Zulieferer und Dienstleister der Branche, deren Umsatzrückgänge nicht abgefedert werden.

Tipps

Treffen in der Öffentlichkeit und Feiern

Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushalts soll jeder Einzelne auf ein absolut nötiges Minimum beschränken. Nur Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen dürfen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Gruppen von feiernden Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und anderen privaten Einrichtungen seien "angesichts der ernsten Lage inakzeptabel", so das Beschluss-Papier.

Mehr Informationen zu den privaten Beschränkungen hier.

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