Transparenzanforderungen für Ver- und Anmieten von Unterkünften
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P2P-Platform-Verordnung für mehr Transparenz im Online-Handel

22.01.2019 | hotrec.eu / Hotelier.de

Brüssel, 22. Januar 2019 - P2P-Platform-Verordnung für mehr Transparenz von Algorithmen und Rankings im Online-Handel: Die heutige Annahme des Berichtsentwurfs über die Modernisierung des EU-Verbraucherrechts durch den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlamentes ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Transparenz auf Online-Märkten. Die vorgeschlagenen Verbote einiger weit verbreiteter unlauterer Praktiken und die neuen Informationspflichten für Plattformen und Vergleichsseiten werden den Verbrauchern helfen, fundierte Entscheidungen treffen zu können und einen leichteren Zugang zu den besten Online-Angeboten zu erhalten

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Mit P2P-Plattformen sind (englisch peer-to-peer lending oder person-to-person) im Online Handel der Hotellerie das Teilen und/oder Anmieten von Unterkünften gemeint.

„Weniger als zwei Monate nach der Annahme des IMCO-Berichts über die Platform-to-Business-Verordnung (P2P-Verordnung) begrüßt das europäische Gastgewerbe, dass das Parlament auch weit verbreitete unlautere Praktiken verbieten möchte, die direkt auf die Verbraucher abzielen.

Das vorgeschlagene Verbot von versteckten kostenpflichtigen Ranking-Platzierungen auf Online-Plattformen und die Regulierung von Vergleichswebsites werden es den Verbrauchern ermöglichen, die Produkte, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen, schneller und einfacher zu identifizieren und die effizientesten Händler belohnen. Dies ist eine Win-Win-Situation für Verbraucher und Industrie“, erklärte HOTREC-Präsident Jens Zimmer Christensen. 

„Wir sind dankbar, dass der IMCO-Ausschuss unsere Forderung unterstützt, dass Plattformen die Verbraucher darüber informieren müssen, ob eine Privatperson oder ein gewerblicher Anbieter hinter einem Angebot steckt und ob Verbraucherrechte für ein Angebot greifen. Dies soll zur Bekämpfung betrügerischer Händler beitragen, die die Anonymität kollaborativer Online-Plattformen nutzen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen zu umgehen, und zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Unterkunftsvermittlung führen“, fügte Christian de Barrin, CEO von HOTREC hinzu. 

Konkret schlägt der IMCO-Bericht Folgendes vor: 

  • Verbot für Online-Plattformen, ungekennzeichnete bezahlte Platzierungen in Produktrankings anzuzeigen, die sich aus einer Onlinesuche von Verbrauchern ergeben
  • Es ist als irreführend anzusehen, die Verbraucher nicht über die wichtigsten Parameter zu informieren, die das Ranking von Produkten auf Online-Plattformen bestimmen
  • Erhöhung der Transparenz über die Authentizität von Rezensionen, die auf Vergleichswebsites veröffentlicht werden

Verpflichtung für Online-Plattformen die Verbraucher darüber zu informieren, ob ein Produkt von professionellen Händlern angeboten wird oder nicht, und ob EU-Verbraucherrecht auf die Transaktionen Anwendung findet. 

„Die Schaffung von mehr Transparenz von Algorithmen und Rankings im Online-Handel liegt eindeutig im gemeinsamen Interesse von Leistungsträgern und Verbrauchern. Auch eine eindeutigere und einfachere Identifizierung der Rechtsnatur der auf den Portalen gelisteten Angebote ist absolut notwendig“, begrüßte Markus Luthe, Vorsitzender der Distribution Task Force von HOTREC, die Positionierung des Europäischen Parlamentes. 

HOTREC fordert den Rat und das Plenum des Europäischen Parlaments auf, den vom IMCO-Ausschuss angenommenen Bericht zu unterstützen.

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