Wenn man eine Reise plant, will man diese natürlich auch antreten. Leider kann man aber nie wissen, oben einem nicht etwas Unerwartetes passiert und dadurch die Reise unmöglich wird oder man diese abbrechen muss. Wenn man sich gegen so etwas absichern und vor finanziellem Schaden schützen möchte, wird man bei der Suche nach den geeigneten Optionen auf Begriffe wie Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung stoßen. Die Frage ist nur, handelt es sich dabei um dasselbe oder gibt es Unterschiede?
Der Urlaub fällt ins Wasser...
In der Tat ist es nicht dasselbe und man muss gut überlegen, was man wählt oder ob man sogar beides kombiniert, denn es kann wie folgt passieren: Endlich ist der langersehnte erste Urlaubstag da und man macht sich mit den Ausweispapieren sowie den Reiseunterlagen im Handgepäck verstaut auf den Weg Richtung Flughafen. Man hat den Check-In durchlaufen, die Flugtickets griffbereit und plötzlich gibt es die schlechte Nachricht, dass der Urlaub ins Wasser fällt. Jetzt könnte man meinen, dass dies ein typischer Fall für eine Reiserücktrittsversicherung wäre.
Doch das stimmt so nicht. Denn spätestens nach dem Check-In hat man die Reise schon angetreten und deshalb werden die Kosten bei einem Reiseabbruch von der Reiseabbruchversicherung erstattet, sofern man eine abgeschlossen hat. Anderenfalls ist es sehr wahrscheinlich, dass man auf den Kosten sitzen bleibt, also den Urlaub bezahlt aber nichts davon gehabt hat. Das kann sogar doppelt ärgerlich werden, weil der Prämienunterschied für eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung oft nur ein paar Euros über der einer reinen Reiserücktrittversicherung liegt.
Versicherungen helfen, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben
Man muss ja eigentlich immer damit rechnen, dass die geplante Reise ganz abgesagt oder abgebrochen werden muss. Das ist in jedem Fall ärgerlich, aber immerhin kann eine Versicherung die entstehenden Kosten übernehmen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn man zum Beispiel wegen einer Erkrankung oder beruflichen Umständen die Reise schon vor dem Antritt absagen muss. Dagegen übernimmt die Reiseabbruchversicherung bei unvorhergesehenen Ereignissen die durch den Urlaubsabbruch während der Reise passieren, die entstehenden Kosten. Das ist ein großer Unterschied!
Die konkreten Unterschiede
Mit einer Reiserücktrittsversicherung kann man sich als Reisender vor den Kosten schützen, die bei einer Stornierung der schon gebuchten Urlaubsreise auf einen zukommen können. Wenn man bereits in Vorleistung getreten ist, verliert man mit einer Versicherung nicht den schon bezahlten Betrag. Mit einer Reiseabbruchversicherung kann man sich gegen die Kosten absichern, die man als Reisender vielleicht tragen muss, wenn man die Reise bereits angetreten hat, aber wegen bestimmter Umstände abbrechen muss.
Eine Reiserücktrittsversicherung springt also schon vor Reiseantritt für die entstehenden Stornierungskosten ein und die Abbruchversicherung bietet den Ersatz der Kosten, wenn die Reise bereits angetreten wurde. Es ist also mit beiden Versicherungen möglich, sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern. Es gibt manche Versicherungen, die auch bei bestimmten Kreditkarten mit inkludiert sind. Auf der Webseite von www.kreditkarte24.de, kann man sich zum Beispiel darüber einen Überblick verschaffen. Wenn man einen weltweiten Versicherungsschutz wählt, stellt man damit sicher, dass die Versicherungsleistung unabhängig vom Reiseziel erbracht wird.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung
Bei der Reiserücktrittsversicherung handelt es sich um eine der wichtigsten Reiseversicherungen. Wenn man eine Reise gebucht hat, kann man im Vorhinein nicht genau wissen, ob man sie auch wirklich antreten wird. Es kann immer unvorhergesehene Umstände geben, wie beispielsweise eine plötzliche Erkrankung oder ein Todesfall in der Familie. Das wird in vielen Fällen dazu führen, dass man die Reise absagen muss. Wenn die Reise bereits gebucht wurde, wird man als Reisender vom Reiseveranstalter recht häufig einen Teil des Reisepreises zurückerstattet bekommen. Allerdings fallen oft dabei Stornokosten an.
Wie hoch diese Kosten ausfallen, ist abhängig davon, wie viel Zeit zwischen Stornierung sowie dem geplanten Reiseantritt liegt. Umso länger dieser Zeitraum ist, umso geringer werden die Stornokosten sein. Bei einer frühzeitigen Absage hat der Reiseveranstalter noch ausreichend Gelegenheit, die Reise an andere Interessierte zu verkaufen. Wird eine Reise erst am Tag des Reisebeginns storniert, muss man damit rechnen, dass die Stornokosten bei 90 bis 100 Prozent liegen. Dann müsste man trotz Absage (fast) alle Kosten alleine tragen. Wenn man aber eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, wird diese die Kosten übernehmen.
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung
Es kann auch während einer Reise zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen, die dafür sorgen, dass man den Urlaub abbrechen muss. Oft fallen dann für Reisende zunächst noch zusätzliche Kosten für die Rückreise an. In solchen Fällen könnte man die Leistungen einer zuvor abgeschlossenen Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen. Die Kosten, die durch den Reiseabbruch entstanden sind, übernimmt die Versicherung, wenn einer der versicherten Gründe für den Reiseabbruch verantwortlich ist.