Verschmelzung der Gesellschaft auf die Marriott DH Holding
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Marriott DH Holding AG wird Hauptaktionär der Design Hotels AG

22.10.2020 | Marriott

Die Marriott DH Holding AG erwirbt Aktien der Design Hotels AG in Höhe von mehr als 90 Prozent des Grundkapitals - Verschmelzung der Design Hotels AG auf Marriott läuft

The St. Regis Hong Kong / Bildquelle: Marriott International
The St. Regis Hong Kong / Bildquelle: Marriott International

Berlin, 22. Oktober 2020 - Die Marriott DH Holding AG (im Folgenden "Marriott DH Holding" genannt) hat dem Vorstand der Design Hotels AG (nachfolgend die "Gesellschaft") das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Gesellschaft auf die Marriott DH Holding durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Marriott DH Holding beschließen zu lassen.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Marriott DH Holding den Minderheitsaktionären der Gesellschaft für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, wird die Marriott DH Holding zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Die Marriott DH Holding hat nachgewiesen, dass sie Aktien der Gesellschaft in Höhe von mehr als 90 Prozent des Grundkapitals hält und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.

Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Marriott DH Holding bzw. der Gesellschaft ab.

Gezeichnet Der Vorstand

Hotelier.de fragt: Was ist ein Squeeze-out?

Ein sogenannter Squeeze-out (engl. für hinaus quetschen) ist der Begriff für das rechtliche Verfahren zum zwangsweisen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Gesellschaft durch den Mehrheitsanteilseigner. Abhängig von der jeweiligen Rechtsordnung gibt es verschiedene Formen des Squeeze-out, die unter verschiedenen Voraussetzungen und in unterschiedlichen Situationen durchgeführt werden können.

Marriott wendet hier den neuerlich eingefügten § 62 Abs. 5 UmwG an. Dabei kann ein solcher Squeeze-out bereits dann stattfinden, wenn die Muttergesellschaft als Hauptaktionärin 90 % der Anteile der Tochtergesellschaft hält und die Tochtergesellschaft im Anschluss mit der Muttergesellschaft verschmolzen wird.

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