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Wirtschaftshilfe Auszahlungen für Dezember 2020 nun möglich

01.02.2021 | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember („Dezemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Dezemberhilfe durch die Länder ab sofort umgesetzt werden und ab heute starten

Leere Hallen in der gebeutelten Hotellerie
Leere Hallen in der gebeutelten Hotellerie

Lesen Sie hier die aktuelle Nachricht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 01.02.2021 oder weiter unten vom 13.11.2020 und 12.01.2021. Sie suchen Hilfe? Sprechen Sie kostenlos unsere Berater an

Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft bereits seit dem 22. Dezember 2020; seit dem 5. Januar 2021 fließen bereits Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen. Die Abschlagszahlungen werden stark in Anspruch genommen. Bislang wurden bereits über 1,56 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe geleistet. Insgesamt wurden bei der November- und Dezemberhilfe in Summe bislang über 4,35 Milliarden Euro ausgezahlt. Während die Abschlagszahlungen durch die Bundeskasse erfolgen, werden die regulären Auszahlungen für die Dezemberhilfe von den zuständigen Stellen der Länder administriert. Die zuständigen Stellen der Länder finden Sie hier.

Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den für November beschlossenen und auf den Dezember verlängerten Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu können, wurden zunächst seit Anfang Januar Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der Abschlagszahlungen beträgt maximal 50.000 Euro. Seit heute läuft auch die reguläre Auszahlung der Hilfen.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember nochmals im Überblick:

Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den für November beschlossenen und auf Dezember verlängerten Schließungen betroffene Unternehmen.

Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Eine FAQ-Liste zu Beihilfefragen finden Sie hier.

Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe

Der Antrag erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier

Auch für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts finden Sie hier

Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November („Novemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Novemberhilfe durch die Länder ab sofort starten und umgesetzt werden.

Bewilligungsstellen der Länder für die Novemberhilfe

Seit dem 27. November 2020 fließen bereits Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen. Die Abschlagszahlungen werden stark in Anspruch genommen. Bislang wurden bereits über 1,3 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe geleistet. Hinzu kommen weitere rund 643 Millionen Euro Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe, die seit Anfang Januar fließen. Die Einrichtung des Systems der Abschlagszahlungen wurde in einem besonderen Kraftakt von Bund und Ländern in kürzester Zeit umgesetzt und über die Bundeskasse vollzogen. Die regulären Auszahlungen für die Novemberhilfe erfolgen über die zuständigen Stellen der Länder. Diese finden Sie hier.

Die Novemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den November-Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu können, wurden zunächst seit Ende November Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der Abschlagszahlungen betrug zunächst maximal 10.000 Euro und wurde in der Zwischenzeit auf maximal 50.000 Euro erhöht.

Die Antragsstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe im Monat Dezember, die sich nahtlos an die Novemberhilfe anschließt, ist seit dem 22. Dezember 2020 (Direktanträge für Soloselbstständige) und 23. Dezember 2020 (Anträge über prüfende Dritte) möglich. Auch hier werden – seit dem 5. Januar 2021 – zunächst Abschlagszahlungen gewährt.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November nochmals im Überblick:

Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen im November betroffene Unternehmen.

Mit der Novemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Verlustes soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können.

Weitere Zuschüsse von einer bis vier Millionen Euro sind beihilferechtlich nach der Bundes-Fixkostenhilfe möglich

Das bedeutet, dass bei Anträgen zwischen einer und vier Millionen Euro Antragsteller bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem jeweiligen Vorjahresmonat erhalten können, sofern Verluste in entsprechender Höhe geltend gemacht werden können. Es gelten für die Geltendmachung der Verluste weitreichende Flexibilitäten (u.a. Berücksichtigung aller Verlustmonate seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020, sofern in diesen ein Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent ausgewiesen wurde, nähere Infos zum Thema Verlustfragen finden Sie hier). Die Bundesregierung setzt sich zudem bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro laufen weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen.

Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag wird über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

  • Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier.
  • Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts finden Sie hier.

Verfahren der Abschlagszahlung für Novemberhilfe steht

Nachricht vom 13.11.2020; Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein. Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen werden ebenfalls noch im November starten."

Bundesfinanzminister Scholz: "Wir stehen zusammen in dieser Pandemie. Dazu gehört auch, dass wir schnell und unbürokratisch helfen. Jetzt bringen wir Abschlagszahlungen für Soloselbstständige und Unternehmen auf den Weg. Es ist wichtig, dass nun Antragstellung und erste Auszahlungen noch im November möglich werden. Das ist eine gute Nachricht für die von den Maßnahmen im November betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen und ihre Beschäftigten."

Wie wird die Novemberhilfe beantragt?

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
  • Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

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