Kein Freifahrtschein für internationale Multis
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mehrBooking.com scheitert mit Beschwerde gegen das Bundeskartellamt - Mit Stellungnahme des Bundeskartellamtes
mehrGrund: Jahrelange Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln
mehrBesser als Ihr Ruf?
mehrDer 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf lehnte heute den Antrag des Buchungsportals auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung” gem. § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB, d.h. auf Aussetzung der Kartellamtsentscheidung, vollumfänglich ab
mehrWarum sich das Bundeskartellamt zuerst mit HRS befasst hat
mehrFür den Hotelier Wie man Hotelbuchungen über Dritte möglichst klein hält
mehrDie neue Regelung folgt den kürzlich akzeptierten Vereinbarungen mit Frankreich, Italien und Schweden
mehrDas Bundeskartellamt hat der Booking.com Deutschland GmbH, Berlin, heute seine wettbewerblichen Bedenken gegen die fortgesetzte Anwendung der Bestpreisklauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland mitgeteilt
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