Hat ein Umsteigeflug Flugverspätung, können Fluggäste auch eine ausländische Fluggesellschaft im Inland auf Schadenersatz verklagen, wenn der Anschlussflug verpasst wird
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt, die Flugverspätungen bei Umsteigeflügen innerhalb der EU hinnehmen mussten. Sie können Schadenersatz wegen Flugverspätung an ihrem Abflugs- oder Ankunftsort geltend machen, wenn die Fluggesellschaft als Schadensverursacher ihren Sitz in der EU hat Dies entschied der EuGH gestern in Luxemburg in drei verkündeten Urteilen gemäß Az. C-274/16 u.a.
- Mehr Info in der FAZ: EuGH stärkt Fluggastrechte bei Umsteigeflügen mit Flugverspätung
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