Lesen Sie hier eine Artikelsammlung zum Thema Beherbergungsverbot und die einzelnen Bestimmungen der Bundesländer
Lesen Sie hier die Bestimmungen zum Beherbergungsverbot der Bundesländer und die Meinungen der Tourismusverbände. Die Regelungen und Verordnungen der Bundesländer zu den Beherbergungsverboten gelten gemäß Ministerpräsidenten-Tagung im Kanzleramt vom 14.10.2020 zunächst noch bis zum 08.11.2020.
Beherbergungsverbot Bayern
Urlauber aus deutschen Corona-Hotspots dürfen ohne negativen Corona-Test nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten. Mehr aktuelle Information.
News in der SZ vom 16.10.2020: Bayern schafft das Beherbergungsverbot ab
Beherbergungsverbot Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg dürfen Urlauber aus Risikogebieten nur dann in Pensionen und Hotels übernachten, wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test vorliegt (Datum auf der Bescheinigung gilt als Start des Ablaufs). Mehr aktuelle Information.
News vom 15.10.20: Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg durch Verwaltungsgerichtshof gekippt!
Beherbergungsverbot Berlin
Für die Einreise gibt es in Berlin bisher Beschränkungen. Der Senat hat also noch kein Beherbergungsverbot beschlossen. Aktuelle Regeln hier lesen.
Beherbergungsverbot Brandenburg
Urlauber aus Risikogebieten dürfen nur in Brandenburger Hotels übernachten, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt war. Berufliche oder medizinische bedingte Reisen sind weiterhin erlaubt.
News vom 19.10.20: Übernachtungen in Brandenburg ab Dienstag wieder erlaubt
Beherbergungsverbot Bremen
In Bremen gibt es kein Beherbergungsverbot und keine Quarantänepflicht für Reisende aus deutschen Risikogebieten.
Beherbergungsverbot in Hamburg
Es gibt kein Einreiseverbot für Übernachtungsgäste aus Risikogebieten, die in Hamburg übernachten wollen. Sie müssen allerdings bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Ansonsten muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
News vom 16.10.20: Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Beherbergungsverbot / 19.10.20: a&o klagt gegen Hamburger Beherbergungsverbot
Beherbergungsverbot in Hessen
Gäste aus Risikogebieten dürfen nicht in Hotels und anderen kommerziellen Unterkünften in Hessen übernachten, es sei denn, es liegt ein ärztliches Attest mit negativem Corona Ergebnis vor.
News vom 20.10.20: Hessen schafft Beherbergungsverbot ab
Beherbergungsverbot Mecklenburg-Vorpommern
Die Anti-Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns schreibt einen aktuellen negativen Corona-Test und eine 14-tägige Quarantäne vor. Die 14-tägige Quarantäne kann durch einen privaten, selbst zu bezahlender Test verkürzt werden. Der Corona-Test der Landesregierung ist dagegen kostenlos, kann aber länger dauern. Der Corona-Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht worden sein. Mehr aktuelle Information der Landesregierung.
News vom 20.10.20: Die Dorint Gruppe hat - wie auch einige andere Hotelbetreiber - einstweiligen Rechtsschutz gegen das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Am 20.10.2020 wurde vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald endlich das Beherbergungsverbot aufgehoben. Das bedeutet auch, dass Entschädigungs-forderungen valide werden. Große Freude daher heute bei Dorint Aufsichtsrat und Geschäftsführung, denn allein in Mecklenburg-Vorpommern betreibt die Dorint Gruppe von ihren 61 Häusern vier attraktive Ferienhotels. Mehr Info hier lesen.
Beherbergungsverbot Niedersachsen
Das Beherbergungsverbot in Niedersachsen gilt für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern (binnen sieben Tagen). Zudem können Touristen Urlaub machen, wenn der Reisende einen 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen kann.
News vom 15.10.20: Beherbergungsverbot in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt
Beherbergungsverbot Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen will das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten nicht umsetzen.
Beherbergungsverbot Saarland
Im Saarland gibt es bereits seit Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten. Das Beherbergungsverbot gilt im Saarland nicht für Gäste, die einen ärztlich attestierten negativen Corona-Test vorlegen können. Er darf nicht älter als zwei Tage sei. Ausnahmen gelten für Personen, deren Aufenthalt beruflich oder medizinisch veranlasst ist. Besuche der Familienangehörigen oder eines Lebenspartners bleiben auch erlaubt.
Beherbergungsverbot in Rheinland-Pfalz
Das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Krisengebieten wird in Rheinland-Pfalz nicht verabschiedet.
Beherbergungsverbot Sachsen
Urlauber aus Risikogebieten Deutschlands dürfen nicht in Hotels oder anderen Herbergen in Sachsen übernachten. Ein negativer Corona-Test hebelt diese Regelung aus.
News vom 15.10.20: Beherbergungsverbot in Sachsen wird aufgehoben
Beherbergungsverbot Sachsen-Anhalt
Die Beherbergung von Menschen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist in Sachsen-Anhalt untersagt, es sei denn, der Gast kann mit einem Attest nachweisen, dass er nicht an Covid-19 erkrankt ist.
News vom 28.10.20: Gericht stoppt Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt
Beherbergungsverbot Schleswig-Holstein
Wer als Tourist nach Schleswig-Holstein kommen will, muss bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen.
News vom 22.10.20: Beherbergungsverbot Schleswig-Holstein durch das Bundesverfassungsgericht wegen nicht ausreichender Begründung einer Tübinger Familie bestätigt
Beherbergungsverbot Thüringen
Es gibt kein Beherbergungsverbot und keine Einreisebeschränkungen für Menschen aus deutschen Risikogebieten in Thüringen.
Corona-Krisentreffen im Bundeskanzleramt DEHOGA: Beherbergungsverbote müssen vom Tisch
PM des Landestourismusverbandes Sachsen e.V. vom 14.10.2020
(Berlin) Vor dem Treffen der Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt zu den aktuellen Corona-Maßnahmen fordert Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, eine Aufhebung zumindest die Aussetzung der Beherbergungsverbote in den Bundesländern:
„Die Beherbergungsverbote sind als Mittel zur Pandemiebekämpfung weder geeignet noch erforderlich und angemessen. Sie entsprechen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie stiften Verwirrung, führen zu Verunsicherung bei Gästen wie Gastgebern und bedeuten zusätzliche Belastungen für unsere stark gebeutelte Branche. Erste Klagen sind bereits eingereicht.
Hotelaufenthalte sind sicher. Seit März ist kein relevantes Infektionsgeschehen in der deutschen Beherbergungsbranche bekannt geworden. Die Hotels verfügen über umfangreiche und strenge Hygiene- und Schutzkonzepte. Reisen innerhalb Deutschlands sind keine Pandemietreiber.
Mit den Reisebeschränkungen verbunden sind eine Vielzahl praktischer und rechtlicher Probleme. Immer mehr große Städte in Deutschland müssen in den Krisenmodus schalten. Damit betreffen die teilweise seit Juli geltenden Regelungen nun immer mehr Menschen. Hinzukommen die Kurzfristigkeit der konkreten Maßnahmen und fehlende Testkapazitäten, um mit negativen Corona-Tests von den Beherbergungsverboten ausgenommen zu werden. Die Folge: Frust bei den Gästen, die ihren Urlaub nicht antreten können, eine Stornierungswelle in den Hotels. Neubuchungen gehen dramatisch zurück. Die Frage, wer für den Schaden aufkommt, ist unklar.
Nicht nachvollziehbare, unbegründete Verbote sind nicht nur inakzeptabel, sondern auch kontraproduktiv, denn sie erhöhen nicht die Akzeptanz für notwendige Schutzmaßnahmen.“ Der DEHOGA appelliert dringend an die politischen Entscheidungsträger, die Beherbergungsverbote heute aufzuheben zumindest auszusetzen.
LTV SACHSEN fordert einfache und einheitliche Regelungen für Reisen in Deutschland
PM des Landestourismusverbandes Sachsen e.V. vom 12.10.2020
(ltvs) Das Coronavirus hat die Welt weiterhin fest im Griff. Es muss alles getan werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. In der Analyse der Ursachen für die Verbreitung des Virus werden zunehmend größere Veranstaltungen, unkontrollierte Partys und Familienfeiern genannt. Reisen in Deutschland und Aufenthalte zur Erholung zählen nicht dazu. Dazu LTV-Präsident Rolf Keil: „Die Tourismusbranche ist sich ihrer Verantwortung bewusst und hat sich in den letzten Monaten mit Hygienekonzepten und vielfältigen Maßnahmen gut auf die aktuelle Situation eingestellt. Die Sommermonate haben gezeigt, dass touristische Aktivitäten sicher möglich sind.“
Die aktuellen Regelungen zum Beherbergungsverbot sind aus Sicht des LTV SACHSEN nicht praktikabel. Sie führen zu großen Verunsicherungen bei Gästen und Unternehmen und treffen nicht den Kern der Risiken. Sie sind von der Mehrzahl der Unternehmen, die sich in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, nur schwer zu handhaben. Gäste sind verunsichert, stornieren zunehmend bereits gebuchte Reisen oder müssen Reisen unterbrechen, weil sich die Infektionsquote im eigenen Landkreis kritisch entwickelt. An den Heimatorten sind Testkapazitäten teilweise nicht ausreichend vorhanden. Die Folge sind Rechtsunsicherheiten für Gäste und Betriebe. Weiterhin besteht die Gefahr, dass sich die Chance eines guten Geschäfts im Herbst und Winter umkehrt und sich die schwierige wirtschaftliche Situation für die Unternehmen weiter zuspitzt.
Ablösung des Beherbergungsverbots durch Vereinfachungen, mit deutschlandweit einheitlichen und praktikablen Bestimmungen
„Im Bereich Beherbergung ist das Hinterlegen von Kontaktdaten bei der Anmeldung ohnehin geübte Praxis. Zusätzlich sollte der Übernachtungsgast gegenüber den Unternehmen eine Erklärung abgeben, dass er keine Erkältungssymptome aufweist und nicht wissentlich infiziert ist. Darüber hinaus sollten die Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie auch in Sachsen eingeführt werden. Wir möchten alle Gäste begrüßen, die sich an die Schutzbestimmungen und geltenden Hygienekonzepte der Gastgeber halten.“, so LTV-Präsident Rolf Keil.
Kontakt:
LTV SACHSEN, stellv. Direktorin, Andrea Kis, Tel. 0172 35 88 112, kis@ltv-sachsen.de, www.ltv-sachsen.de
über den Landestourismusverband Sachsen e.V. (LTV SACHSEN)
Als Dachverband repräsentiert der LTV SACHSEN rund 4.500 direkte und indirekte Mitglieder aus dem gesamten Dienstleistungssektor. Die breit gefächerte Mitgliederpalette unterstützt dabei seine Aufgabe, die Interessen des mittelständisch geprägten Tourismus in Sachsen zu vertreten. Wichtiges Anliegen: Eine Tourismuspolitik in Sachsen, die auf Wettbewerbsfähigkeit, Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Der Tourismus erwirtschaftet in Sachsen einen Jahresumsatz von 8,1 Milliarden Euro, der 194.000 Menschen Beschäftigung sichert.
Beherbergungsverbot? Lieber testen!
Artikel vom Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV), 08.10.2020
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) signalisiert angesichts der Beherbergungsverbote Alarmstufe Rot für die deutsche Tourismusbranche!
DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz: "Der Deutschlandtourismus ist in einer absoluten Notsituation. Wenn die Politik jetzt nicht das Prinzip „Tests statt Beherbergungsverbote“ auf den Weg bringt und die Branche mit passenden Rettungsprogrammen unterstützt, werden für viele Betriebe Herbst und Winter die letzte Saison sein.
Beherbergungsverbote sind der falsche Ansatz. Wir brauchen mehr Tests. Dafür gibt es aber immer noch keine ausreichenden Kapazitäten. Das führt dazu, dass viele Reisewillige unsicher sind. Stornierungen und Rechtsunsicherheiten sind die Folge. Damit ist niemandem geholfen. Nur mehr Tests schaffen mehr Sicherheit.
Auch ohne die Beherbergungsverbote sind viele Gastgeber jetzt finanziell am Limit. Es steht katastrophal um die Tourismusbranche. Deshalb kann es nicht sein, das es immer noch keine wirksamen spezifischen Hilfen für die Betriebe gibt. Die bisherigen Überbrückungshilfen konnten von den touristischen Betrieben kaum abgerufen werden. Sie sind viel zu bürokratisch und berücksichtigen beispielsweise nicht das besondere Saisongeschäft im Tourismus. Viele Gastgeber fallen durch das Hilfsraster, obwohl sie Hilfe bitter nötig haben. Allein bis Juni hatte die Branche 35 Mrd. Euro Umsatzverluste zu verkraften. Wir brauchen endlich ein Tourismus Rettungspaket.
Die aktuelle Situation zeigt einmal mehr, dass eine Taskforce, so, wie wir sie fordern, aus Politik, Medizinern und aus Fachleuten aus der Branche, dringend notwendig ist, um gemeinsam nach sicheren und praktikablen Lösungen zu suchen. Mit 3 Millionen Arbeitsplätzen sind wir systemrelevant. Jetzt können wir noch gegensteuern.“
Über den Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV)
Seit 1902 setzt sich der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) für eine erfolgreiche touristische Entwicklung in Deutschland ein. Als Dachverband kommunaler, regionaler und landesweiter Tourismusorganisationen vertritt der DTV die Interessen seiner rund 100 Mitglieder gegenüber Politik und Behörden, setzt Impulse, vernetzt Akteure miteinander und fördert einen zukunftsweisenden Qualitätstourismus im Reiseland Deutschland.