Buxtehude, den 13.05.2019; Der gesellschaftliche Wert der Reisebranche hat eine große Bedeutung, die weit mehr darstellt als den reinen Wirtschaftsfaktor. In der Drucksache 19/9810 unterrichtet die Bunderegierung über die "Nationalen Tourismusstrategie" via Wirtschaftsministerium. Da der Tourismus die Dachmarke der Hoga darstellt, sollte auch der Unternehmer dieser Branchen in obiger Drucksache seine Chancen erkennen
Lesen Sie einen Auszug aus den Inhalten zur Anregung und Assoziierung eigenen Handels. In der Drucksache heißt es, der Tourismus sei ein Instrument des kulturellen Austauschs, der Völkerverständigung und damit letztlich auch der Friedenssicherung. Die Nationale Tourismusstrategie ist als Beitrag der Bundesregierung gedacht, um im Rahmen ihrer Kompetenzen die Wettbewerbsfähigkeit des mittelständisch geprägten Reisesektors zu stärken. Aspekten der Nachhaltigkeit, der Sozial- und Umweltverträglichkeit gelte dabei ein besonderes Augenmerk.
Reisen führt Menschen zusammen. Es weitet den Horizont, lehrt Respekt, Toleranz und Vielfalt, beugt Abschottung und Ausgrenzung vor. Nicht zuletzt trägt die Tourismuswerbung im Ausland dazu bei, ein "positives, freiheitliches und tolerantes Deutschlandbild" zu vermitteln. Deshalb soll die öffentliche Finanzierung der mit dem Auslandmarketing betrauten Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) weiterhin stattfinden.
Fast 300 Milliarden € Ausgaben der Reisenden pro Jahr
Die Tourismuswirtschaft errechnet sich mit 6,8 Prozent der inländischen Gesamtbeschäftigung und mit 3,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Deutschlands. Sie zählt rund drei Millionen Mitarbeiter und erzielt eine direkte Wertschöpfung von 105 Milliarden Euro. Die indirekten Effekte etwa durch den Einkauf von Lebensmitteln durch die Gastronomie oder den Bedarf an Handwerkerleistungen beliefen sich auf zusätzlich 76 Milliarden Euro beziehungsweise 1,25 Millionen Erwerbstätige. Im Jahr 2015 haben die Reisenden in Deutschland 287 Milliarden Euro ausgegeben, ausländische Besucher allein 40 Milliarden. Auszug:
I. Einleitung wie oben
II: Strategische Ziele der Tourismuspolitik
Die Tourismuspolitik der Bundesregierung wird von einem Dreiklang übergeordneter politischer Ziele geleitet. Diese sind: die inländische Wertschöpfung zu erhöhen, die Lebensqualität der in Deutschland lebenden Menschen nachhaltig zu heben und zu internationaler Stabilität beizutragen.
Um diesen grundlegenden politischen Anliegen gerecht zu werden, setzt sich die Bundesregierung folgende strategische Ziele der Tourismuspolitik, die einen programmatischen Rahmen für Handlungsfelder, operative Ziele und Maßnahmen aller nationalen Akteure bilden sollen:
- Wir schöpfen die vielfältigen Potenziale des Tourismus weiter aus
- Wir stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschland und der mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft und belassen ihr Freiräume, sich zu entfalten
- Wir gestalten eine moderne, barrierefreie, verlässliche sowie nachhaltige Mobilität und digitale Infrastruktur, die die Bedürfnisse der Reisenden und die Herausforderungen durch eine Zunahme des Verkehrs berücksichtigen
- Wir streben einen Qualitätstourismus an, der im Einklang mit Natur und Kultur lebenswerte Räume schafft und erhält,zur Lebensqualität aller Menschen - Besucher wie Einheimische - beiträgt und das Deutschlandbild im Ausland positiv prägt
- Wir nutzen das Potenzial des Tourismus, um die wirtschaftliche Entwicklung in anderen Teilen der Welt nachhaltig zu stärken und zu Frieden, Toleranz und Völkerverständigung beizutragen
III. Handlungsfelder
Verlässliche, bürokratiearme und wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für den Tourismusstandort Deutschland und die nationale Tourismuswirtschaft gestalten:
- Am internationalen Wachstum partizipieren
- Tourismus 4.0 erkennen
- Mobilität bedarfsgerecht und nachhaltig gestalten
- Beschäftigung im Tourismus Zukunft und Perspektive geben
- Ländliche Räume stärken
- Auf nachhaltige Entwicklung im und durch Tourismus setzen
- Mit Tourismus zu Stabilität im internationalen Umfeld beitragen
- Koordiniert zusammenarbeiten
IV. Weiteres Vorgehen
Auf Grundlage der hier niedergelegten Ziele und Handlungsfelder wird die Bundesregierung unter Federführung des Beauftragten der Bundesregierung für Tourismus einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen erstellen, zu dem die einzelnen Bundesressorts in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und in ihrer jeweiligen Verantwortung beitragen werden.
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