Die Abschlagszahlungen für die Corona-Hilfsprogramme werden heute wieder aufgenommen
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Zu den Verdachtsfällen bei den Corona-Hilfen erklärt eine BMWi-Sprecherin:
1. Die Abschlagszahlungen für die Corona-Hilfsprogramme werden heute wieder aufgenommen. Diese mussten zuvor aufgrund von Betrugsfällen kurzfristig angehalten werden. Die regulären Auszahlungen waren zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Somit ist sichergestellt, dass alle Auszahlungen ab heute wieder vollumfänglich erfolgen.
2. Die kurzzeitige Unterbrechung der Abschlagszahlungen war rechtlich geboten und notwendig, um im Austausch mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden, aber auch dem BSI und dem Bundesfinanzministerium Unregelmäßigkeiten zu prüfen und Vorkehrungen zu treffen, um die Wiederholung derartiger Betrugsversuche künftig zu verhindern.
3. Mit Stand heute von Morgen wurden seit November 2020 bereits rund 9,6 Mrd. Euro an Hilfen an die Betroffenen überwiesen. Bei der November- und Dezemberhilfe sind damit bereits 96 Prozent der Abschlagszahlungen auf den Konten der Empfänger. Die weitere Auszahlung der November- und Dezemberhilfe wird nun von den Ländern vorgenommen. Das reguläre Auszahlungsverfahren liegt seit 12.01.2021 bei der Novemberhilfe und seit 1.2.2021 bei der Dezemberhilfe bei den Ländern. Bei der Neustarthilfe wurden mit Stand heute Morgen 88.913 Anträge gestellt mit einem Volumen von 528 Millionen Euro. 493 Millionen Euro und damit knapp 94 Prozent der beantragten Summe sind auch hier bereits ausgezahlt.
Nachricht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 05.01.2021
Abschlagszahlungen für Wirtschaftshilfe Dezember gestartet
Die Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember sind gestartet. Wie auch bereits bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November können auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt werden. Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen
Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember können diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Die Antragstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember war zuvor am 22.12. für Soloselbständige und am 23.12. für sogenannte prüfende Dritte (u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) gestartet. Ab heute fließen das Geld für die Abschlagszahlungen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember im Überblick
Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können.
Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von Brüssel genehmigt. Die Bundesregierung setzt sich zudem bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro laufen weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen.
Die Antragstellung erfolgt wiederum über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.