Gleichbehandlung beim Schadenersatz aus der Corona-Krise
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BGH hilft nicht ab

12.04.2024 | Honestis AG / DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH

Dorint Gruppe ist zwar enttäuscht von der nüchternen Ablehnung des BGHs schöpft aber Hoffnung aus der nun anstehenden Verfassungsbeschwerde

Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef Dorint Hotelgruppe / Bildquelle: Honestis AG
Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef Dorint Hotelgruppe / Bildquelle: Honestis AG

Karlsruhe / Köln - Seit Beginn der Corona-Krise kämpft Dorint Aufsichtsratschef, Dirk Iserlohe, um die Gleichstellung der großen mittelständischen Unternehmen des deutschen Gastgewerbes. Denn die Hotelketten – wie seine Dorint Hotelgruppe und Unternehmen wie Steigenberger, Maritim, H Hotels, Centro Hotels etc. – sind mit unzureichenden Beihilfen für die hohen Verluste während der Corona-Lockdowns erheblich benachteiligt worden. Heute hat der engagierte Hotelunternehmer mit seinen Anwälten an der Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH) anlässlich der Revision der Entscheidung des OLG Bremen teilgenommen.

Iserlohe fasst den Ausgang der Verhandlung wie folgt zusammen: „Der BGH hatte alle vorgetragenen Argumente insbesondere die Existenzbedrohung als auch die gleichwidrige Gestaltung der staatlichen Hilfen gehört und zur Kenntnis genommen. Eine Existenzbedrohung wurde nicht in Zweifel gezogen und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG hat der BGH mit abstrakten und unzureichenden wie auch unrichtigen Argumenten abgelehnt.

So hat der BGH als Beispiel mit den Überbrückungshilfen I und II sowie dem Stabilisierungsfonds argumentiert, obwohl diese Hilfen für die Klägerinnen nicht verfügbar waren und der Stabilisierungsfonds eine teuer verzinsliche Liquiditätshilfe darstellt, der die Lage nicht verbessert. Der BGH war der Meinung, dass es im Ermessen des Staates liegt allein kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, und größeren Unternehmen ihrem Schicksal trotz für sie unzureichende Hilfen zu überlassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in großer Klarheit unabhängig des Systems der Kompensation (Beihilfe oder Schadenersatz) und von der Größe des Unternehmens eine Gleichbehandlung angemahnt (AZ. 1 BvR 1073/21, RD 38). Dies ließ der BGH unberücksichtigt und weist den Gedanken mit seiner Entscheidung zurück.“

Der Dorint Gruppe bleibt nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht, da sowohl die Verwaltungs- als auch die Zivilgerichte letztinstanzlich nicht abgeholfen haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings die Klägerinnen in der damaligen Ablehnung vom 10.02.2023 motiviert den Weg zu Ende zu gehen, da es einerseits aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht aussichtslos sei, eine Gleichverteilung von Kompensationen geboten ist und die Europäische Union einen weiteren Handlungsspielraum (ohne Obergrenzen) steckte als die Bundesregierung genutzt hat.

Die Bundesregierung hätte allein aus dem letzten EU-Corona-Beihilfe-Antrag von 10 Mrd. Euro noch mehr als 3 Mrd. Euro zur Herstellung der Gleichberechtigung zuweisen können, was weitaus mehr darstellt, als die großen Unternehmen - nach Umfrage der Klägerinnen - beanspruchen würden.

Iserlohe ist zwar in seinen Erwartungen nicht enttäuscht, aber entsetzt über die oberflächliche Umgangsweise des BGH mit der Materie und der Presseerklärung des BGH, die der Tonalität der Absageschreiben der Bundesregierung und der Rechtfertigungsversuche des Bundeswirtschaftsministeriums ähnelt und sich nicht im Geringsten mit den spezifischen Belastungen der Klägerinnen beschäftigt.

„Abgerechnet wird am Schloßplatz und bei keinem Gericht zuvor“ hält Iserlohe leicht frustriert fest.

Meldung vom 21.09.23

Gleichbehandlung beim Schadenersatz aus der Corona-Krise

Die Kölner Dorint Hotelgruppe mit über 60 Hotels & Resorts in Deutschland, Österreich und der Schweiz klagt seit 2020 in 14 Bundesländern für die Gleichbehandlung der größeren und mittelständischen Hotelunternehmen bei der staatlichen Kompensation von Finanzschäden aus den Corona-Lockdowns. Jetzt teilte der Bundesgerichtshof auf die Klage der „Hommage Hotel in Bremen Betriebs GmbH“ (Parkhotel Bremen) mit, dass er die Nicht-Zulassungsbeschwerde in Bezug auf Schadensersatz im Zusammenhang mit Corona in Bezug auf die Gleichstellung bei Beihilfen zulässt.

Dirk Iserlohe kämpft seit Beginn der Pandemie unermüdlich für die Gleichstellung der Hotelgesellschaften. Betroffen von der Obergrenze bei den Beihilfen in Höhe von 54,5 Millionen Euro sind neben Dorint auch die anderen größeren Unternehmen wie Centro Hotels, H-Hotels, Leonardo, Maritim, Motel One, Novum und Steigenberger. Der für die ganze Branche engagierte Hotelunternehmer hat inzwischen über 120 Briefe an die alte und die neue Regierung geschrieben. Sein Tenor: Die Größe des Betriebs darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung oder gar Diskriminierung führen.

Diese sieht der Hotelier vor allem in der Obergrenze in Höhe von 54,5 Millionen Euro bei den Forderungen aus der Überbrückungshilfe zur Regelung der Corona-Folgen. Seiner Meinung nach darf es nicht sein, dass Einzelunternehmer ihren Schaden ersetzt bekommen, die Konzerne jedoch nur 30 bis 45 Prozent. Für Iserlohe stellt dies – seit April 2020 – neben dem Ablehnungsbeschluss des BVerfG 1073/21 den ersten vielversprechenden Schritt dar. Er vermutet, dass der BGH besonderes Augenmerk auf Randnummer 38 des oben genannten BVerfG-Beschlusses legen wird, der sich für die Gleichstellung ausspricht.

Das würde bedeuten, dass die für ihn peinliche Verhaltensweise der Bundesregierung, die Hotellerie einer Wettbewerbsverzerrung auszusetzen – obwohl es weder europarechtlich noch beihilferechtlich gefordert war – entlarvt wäre. Hilfen müssen demnach gleichberechtigt vergeben werden. Dirk Iserlohe: „Die erste Nichtzulassungsbeschwerde des BGH ist ein Teilerfolg für unsere Branche und ich werde den Klageweg für meine Dorint Hotelgruppe auch in den anderen 13 Bundesländern weitergehen. Denn ich gehe fest davon aus, dass die Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssen, und freue mich schon jetzt auf weitere Teilerfolge.“

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