Intersexuelle: Dritte Toilette Pflicht für die Gastronomie?
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Intersexuelle: Dritte Toilette Pflicht für die Gastronomie?

09.11.2017 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung eines dritten Geschlechts gefordert. Diesen - intersexuellen - Menschen soll es nun ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität im Geburtenregister eintragen zu lassen. Hat dies weitere Auswirkungen z.B. auch auf bauliche Veränderungen in der Gastronomie und Hotellerie?

Eines ist sicher: Die Toilettenschilder werden vielfältiger
Eines ist sicher: Die Toilettenschilder werden vielfältiger

Mit intersexuell bezeichnet man Menschen, die entweder genetisch (wegen der Geschlechtschromosomen) oder anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (bezüglich des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.

Der Gesetzgeber muss nun laut dem Bundesverfassungsgericht bis Ende 2018 eine Neuregelung einführen, die als drittes Geschlecht mit ‚divers' oder ‚inter' neben männlich und weiblich" dieses in alle Register aufnimmt.

Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht, das auch Menschen schützt, die nicht dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht angehören.

Viele Veränderungen stehen dann an. Gesetze, Pässe und Vordrucke müssen geändert werden. Aber wie sieht es mit baulichen Veränderungen aus?

Beispiel der Beschriftung für Toilettenschilder von Intersexuellen

Aus Gründen der Geschlechtergerechtigkeit und um die Charta der Vielfalt an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät des Georg-August-Universität Göttingen umzusetzen, hat diese am 29.6.2016 beschlossen, dem Antrag der Gleichstellungskommission zu folgen und die bisherige Damentoilette im Erdgeschoss zur "Damen/Inter*/Trans*"- Toilette, bzw. die bisherige Herrentoilette in "Herren/Inter*/Trans*"-Toilette umzubenennen.

Die Hoga hofft nun, dass auch die Prognose von Zeit Online recht behält: Das Bundesverfassungsgericht ordnet nicht an, dass ab nun alle Männer- und Frauenklos in Unisextoiletten umgewandelt werden müssen. Aber das wäre ja noch eine hinzunehmende Umstellung. Nicht auszudenken wäre es allerdings, wenn im Fahrtwasser der gesetzlichen Anerkennung der Intersexuellen der Amtsschimmel die dritte Toilette für die Gastronomie fordert. Warten wir es ab.

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