Kreditkartengebühren sollen gesenkt werden - Europäisches Parlament lässt sich nicht beirren
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Kreditkartengebühren sollen gesenkt werden - Europäisches Parlament lässt sich nicht beirren

04.04.2014 | Hotelverband Deutschland (IHA)
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute dem Ausschuss-Vorschlag zugestimmt, die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte auf 0,2 % des Transaktionswertes für Debitkarten und 0,3 % für Kreditkarten zu begrenzen
Foto © Sascha Brenning - Hotelier.de
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Entgegen dem ersten Vorschlag der Europäischen Kommission will das Parlament nicht nur die Karten privater Kunden, sondern auch Firmenkarten und auch das sogenannte Drei-Parteien-System reguliert sehen. Zufrieden mit dieser Entscheidung zeigt sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA): „Nach Jahrzehnten überhöhter Kreditkartengebühren war es Zeit, dass Kommission und Parlament das Heft des Handelns entschlossen in die Hand nehmen.“

Anders als der Kommissionsentwurf plädierte bereits der Parlamentsausschuss für Währung und Wirtschaft (ECON) für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auch auf Firmenkreditkarten und bei Überschreiten gewisser Schwellenwerte auch auf Drei-Parteien-Systeme, wie beispielsweise das von American Express.

Auch wurden die relativen Deckelungsgrenzen für Debitkarten um eine absolute Obergrenze von EUR 0,07 je Transaktion ergänzt. Darüber hinaus soll es den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union freistehen, auf nationaler Ebene noch niedrigere Obergrenzen festzulegen.

„Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist der Fall der ‚Honour-All-Cards-Rule‘. Dieser Regelung zufolge sind wir Hoteliers heute noch vertraglich gezwungen, alle Karten einer Kreditkartenmarke anzunehmen, gleichgültig welche Kosten uns beispielsweise solche besonderen Firmenkarten verursachen“, erläutert Fritz G. Dreesen.

Positiv für die Hotellerie ist auch die vom Parlament beabsichtigte Verkürzung des Zeitraums bis zum Inkrafttreten der Regulierung. Er soll sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Zahlungen auf ein Jahr verkürzt werden.

Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments liegt der Ball nun beim Rat der Europäischen Union. Im Trilog-Verfahren müssen sich Parlament, Kommission und Rat gemeinsam auf den konkreten Regulierungsinhalt einigen. „Den anstehenden Verhandlungen sehen wir mit dem Rückenwind aus Brüssel optimistisch entgegen“, zeigt sich Fritz G. Dreesen zuversichtlich.

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