Alternative zur Registrierkassenverordnung - ein einfaches Kassenbuch führen!
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Einfaches Kassenbuch bleibt weiterhin eine Alternative!

05.01.2017 | Hotelier.de/starken-steuer.de

Zur Registrierkassenverordnung -  wer ist registrierkassenpflichtig? Beim ganzen Steuerwahnsinn zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei den Registrierkassen ist völlig untergegangen, dass die neuen Gesetze nur für den greifen, der auch eine Registrierkasse betreiben will. Ein einfaches Kassenbuch bleibt speziell für die kleine Gastronomie unbenommen

Vorsicht und u.U. auch Handlungsbedarf ist bei Unternehmen geboten, die Registrierkassen einsetzen. So ist die Übergangsfrist des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 (BStBl I S. 1342) zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften ausgelaufen. Ab 01. Januar 2017 müssen Unterlagen i.S. des § 147 Abs. 1 Abgabenordnung, die mittels elektronischer Registrierkassen u.w. erstellt worden sind, für die Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sieht eine Einzelaufzeichnungspflicht vor.

Ab dem 01. Januar 2018 erfolgt dann ergänzend die Einführung einer Kassen-Nachschau durch die Finanzbehörde. Und ab 01. Januar 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen verfügen, nämlich: einem Sicherheitsmodul, Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle für Prüfungszwecke. Ebenfalls zum 01. Januar 2020 ist die verpflichtende elektronische Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen vorgesehen - übrigens aber ohne Verpflichtung der Belegmitnahme für den Kunden.

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Und um das ganze noch zu toppen: Steuerpflichtige, die elektronische Aufzeichnungssystem verwenden, haben dem zuständigen Finanzamt ab 01. Januar 2020 die Art und Anzahl der im Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen mitzuteilen.

UNSERE MEINUNG: Bei allem Verständnis für Vermeidungsstrategien der Kassenmanipulation geht das am Ziel vorbei. Es ist u.E. wohl eher als Instrument für den Prüfer der Finanzbehörde zu verstehen, aufgrund von wohl kaum noch vermeidbaren Verfahrensmängeln im Wege von Hinzuschätzungen unberechtigte Steuermehreinnahmen zu generieren.

Einfaches Kassenbuch führen für die kleine Gastronomie

Dies kann online, per Excel oder schriftlich mit Einnahmen oder Ausgaben weiterhin geführt werden. Und zwar mit folgenden Postionen:

Buchung als Einnahme oder Ausgabe kennzeichnen - Datum der Kassenbewegung - Fortlaufende Belegnummer - Betrag der Bareinnahme oder -ausgabe - Umsatzsteuersatz in Prozent - Umsatzsteuerbetrag - Erklärender Buchungstext (Art der Ware oder Dienstleistung) - Endbestand der Kasse.

TIPP zur Registrierkassenverordnung - ein einfaches Kassenbuch führen!

Das gute alte Kassenbuch auf Papier hat noch nicht ausgedient und darf - ohne Registrierkasse - von JEDEM weiter verwendet werden; unzertifiziert. Dies ist vor allem für das kleine Gewerbe ganz wichtig.

Führen eines Kassenbuches

Wie führt man ein Kassenbuch? Einfache Tipps hier.

Tags: Registrierkassen Gesetz, Führen eines Kassenbuches, Neue Verordnung Kasse

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