Booking.com führt eine neue Regelung zu Paritätsklauseln in Deutschland ein
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Booking.com führt eine neue Regelung zu Paritätsklauseln in Deutschland ein

19.05.2015 | Ketchum Pleon GmbH

Die neue Regelung folgt den kürzlich akzeptierten Vereinbarungen mit Frankreich, Italien und Schweden

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Booking.com, das weltweit führende Online-Buchungsportal für Hotels und Unterkünfte und Teil der Priceline Group [NASDAQ: PCLN], hat heute bekannt gegeben, mit sofortiger Wirkung auf eine Durchsetzung seiner mit Unterkünften (insb. Hotels) in Deutschland vereinbarten sog. weiten Paritätsklausel zu verzichten.

Im Interesse einer konsistenten Anwendung der abgestimmten und von den französischen, italienischen und schwedischen Wettbewerbsbehörden für verbindlich erklärten Verpflichtungszusagen wird Booking.com deshalb seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstigen Verträge mit deutschen Unterkünften spätestens zum 1. Juli 2015 entsprechend anpassen.

Dies bedeutet, dass deutsche Hotels sowie deren Übernachtungsgäste von denselben Verbesserungen profitieren wie Verbraucher und Hotelbetreiber in Frankreich, Italien und Schweden. Nach den neuen Regeln wird Booking.com im Verhältnis zu anderen Online-Hotelbuchungsportalen die bislang verlangte Preis-, Verfügbarkeits- und Konditionenparität aufgeben.

Diese Massnahme erhöht die Markttransparenz und intensiviert damit zugleich den Wettbewerb zwischen Online-Hotelbuchungsportalen. Denn es ist zu erwarten, dass Unterkunftsbetreiber in dem geänderten Umfeld ihre Übernachtungspreise und sonstigen Konditionen (z. B. kostenlose Stornierung, WLAN, Frühstück) je nach Online-Hotelbuchungsportal differenzieren werden. Von dieser neuen Regelung werden nicht zuletzt auch die Verbraucher profitieren.

Booking.com beabsichtigt, diese Verpflichtungszusagen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum umzusetzen, und arbeitet zu diesem Zweck mit den drei genannten sowie auch mit allen übrigen nationalen Wettbewerbsbehörden zusammen. Booking.com strebt eine branchenweite Lösung an, die von allen wesentlichen Onlinehotelbuchungsportalen und den europäischen Wettbewerbsbehörden akzeptiert wird.

Meinung vom Hotelverband Deutschland (IHA)

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