Für das Jahr 2018 schätzt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland auf insgesamt 876.952 - das sind etwa 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders gefährdet sind Arbeitnehmer, die Alleinarbeit verrichten, die als einzelne Person außer Sicht- und Rufweite zu Kollegen tätig sind. Derartige risikobehaftete Arbeitsbedingungen sind in verschiedenster Form in fast allen Branchen zu finden, oft auch nur auf bestimmte Tätigkeiten begrenzt, wie beispielsweise bei Lieferfahrten, Nachtschichten, Kontrollgängen, mobilem Arbeiten oder Kundenbesuchen...
Neben der Gefahr durch Unfall oder plötzlichem Unwohlsein können auch andere Personen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Häufige Opfer von Aggression, Gewalt und Bedrohung sind beispielsweise Mitarbeiter in Behörden, Gastronomie und Hotellerie, Sicherheits- und Verkaufspersonal, Taxifahrer, Transporteure und Lieferanten und Fachkräfte im Bereich mobile Pflege. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für den Schutz und die Sicherheit seiner Angestellten zu sorgen, besonders wenn – wie im Falle des Alleinarbeiters – ein besonderes Gefahrenpotenzial vorliegt.
Wie gefährdet sind Ihre Kollegen und Mitarbeiter?
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen und als umsichtiger Vorgesetzte sollten Sie regelmäßig und nicht zu langen Abständen überprüfen, ob, wann und in welcher Form Ihre Mitarbeiter Alleinarbeit verrichten und ob sie in eventuellen Notfallsituationen angemessen geschützt sind.
Eine erste Orientierung geben Ihnen die Antworten auf folgende Fragen:
- Sind alle Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen erfasst, die komplett oder auch nur zeitweise von Mitarbeitern allein besetzt sind?
- Ist das jeweilige Gefahrenpotenzial dieser Arbeitsplätze realistisch eingestuft (geringe, erhöhte und besondere Gefährdung)?
- Ist die mögliche Gefahrenart präzise definiert (z.B. möglicher Unfall oder Übergriff durch andere Person)?
- Gibt es vielleicht Gefahren, die wetterabhängig sind, wie zum Beispiel Glatteis?
- Wie ist sichergestellt, dass die alleinarbeitenden Personen bei einem unvorhergesehen Notfall Hilfe erhalten?
- Sind allen Beteiligten die technischen Möglichkeiten bekannt, die zur Sicherung eines Alleinarbeitsplatzes eingesetzt werden können?
- Sind die eingesetzten Mitarbeiter psychisch und körperlich für Alleinarbeit geeignet?
- Wissen die allein arbeitenden Mitarbeiter, was sie bei Störungen und Notfällen zu tun haben?
- Wie lange ist die letzte Unterweisung her und muss sie möglicherweise erneuert werden?
- Gibt es vielleicht neue Mitarbeiter, die über die Vorgehensweise bei Notfällen noch nicht Bescheid wissen?
Gefahren durch andere Personen sind nicht berechenbar
Wir haben uns mit unseren Produkten und unserem Service auf mögliche Gefahren für Alleinarbeiter spezialisiert, die insbesondere von anderen Personen ausgehen, beispielsweise Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Room Service oder betrunkene und aggressive Hotelgäste beim Nachtportier oder an der Hotelbar. Ein Alarm kann deshalb bei unseren Geräten jeweils sehr schnell und vor allem unauffällig ausgelöst werden.
Durch diese diskrete Handhabung kann eine komplette Eskalation von bereits angespannten Situationen häufig vermieden werden. Aber selbstverständlich eignen sich unsere Produkte auch zum Schutz vor weiteren Gefahren. Hier finden Sie weitere Informationen über unsere Sicherheitslösungen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte gern an unseren Kundenservice.