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Wie das Arbeitsrecht eine Abfindung und deren Höhe regelt

16.09.2021 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Steht eine Kündigung ins Haus, ist auch immer die Frage nach der Abfindung und deren Höhe interessant. Wann wird sie gezahlt und welche Parameter stehen zu ihrer Bemessung zur Verfügung?

Läuft die Wirtschaft, hat man gute Chancen schon bei der Einstellung eine Abfindung vereinbaren zu können, selbst bei eigener Kündigung
Läuft die Wirtschaft, hat man gute Chancen schon bei der Einstellung eine Abfindung vereinbaren zu können, selbst bei eigener Kündigung

Die Abfindung - so wird sie zum goldenen Handschlag

Inhalt:

Was ist eine Abfindung im arbeitsrechtlichen Sinne?

Eine Abfindung wird gemäß deutschem Arbeitsrecht als einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gezahlt, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird.

Gemäß den Angaben des Sozio-Ökonomische Panel, kurz SOEP genannt, betrug die durchschnittliche Abfindungshöhe im Kündigungsfall je nach Betriebsgröße 12.000 €. 72 % der gekündigten Personen haben sich sofort um einen neuen Job gekümmert, 32 % sehen eine Alternative in einer Weiterbildung.

Abfindungshöhe

Die Höhe der Abfindung hängt von der geschickten Vertretung der Ansprüche ab. Wer im Verhandeln einige Kenntnisse hat, kann die Angelegenheit erst einmal selbst vorantreiben. Sollte die Kündigung mit der Frage um die Abfindung zu einem Arbeitsgericht gelangen, ist rechtliche Hilfe nötig, spätestens aber dann, wenn die sogenannte Güteverhandlung vor diesem Gericht scheitert.

Wer möchte, kann sich hier aber schon einmal die Abfindung online berechnen lassen

In Deutschland gibt es seit jeher regionale Unterschiede an den Gerichten in der Rechtsauffassung. Dennoch gibt es auch im Arbeitsrecht bei der Höhe der Abfindung gewisse Regeln.

So gehen zum Beispiel Gerichte in Berlin-Brandenburg von einem halben Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr aus. Das wird auch vom Kündigungsschutzgesetz (KSchG) mit dem Paragraf § 1a ‚Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung' unterstützt. Dort wird festgehalten: (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Als Faustformel kann also gelten:

  • Monatsgehalt x 0,5 x Anzahl der Arbeitsjahre = Höhe der Abfindung

Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung?

Eine rechtliche Garantie auf eine Abfindung existiert nicht.

Gemäß deutschem Arbeitsrecht werden Abfindungen gezahlt, gemäß

  • Aufhebungsvertrag - durch diesen wird ein Schuldverhältnis beendet
  • Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 und § 10 KSchG Kündigungsschutzgesetz
  • Nachteilsausgleich gemäß § 113 Betriebsverfassungsgesetz. Das Gesetz sagt aus: (1) Weicht der Unternehmer von einem Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund ab, so können Arbeitnehmer, die infolge dieser Abweichung entlassen werden, beim Arbeitsgericht Klage erheben mit dem Antrag, den Arbeitgeber zur Zahlung von Abfindungen zu verurteilen; § 10 des Kündigungsschutzgesetzes gilt entsprechend
  • Tarifvertrag oder Sozialplan

Abfindung brutto oder netto erhalten?

Die Abfindung wird netto und brutto ausgezahlt. Wird die Abfindung netto ausgezahlt, muss der Arbeitgeber die Steuerschuld bezahlen. In der Regel wird die Abfindung brutto vereinbart, d. h. der Arbeitnehmer ist für die Versteuerung des ausgemachten Betrages zuständig. Wird in der Vereinbarung keine Abfindung, brutto oder netto getroffen, bedarf es eventuell eines Rechtsanwalts, der dieses Manko zu einer Lösung führt.

Fälligkeit der Abfindung

Normalerweise ergibt sich der Abfindungsanspruch zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Gemäß § 9 Kündigungsschutzgesetz zur ‚Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, 'Abfindung des Arbeitnehmers' kann aber auch Absatz (1) des Gesetzes gelten: Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.

Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen.

Dennoch sollte eine eindeutige Regelung gefunden werden, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Abfindung steuerfrei gestalten

Wer das Geld für die Abfindung nicht gleich für Ausgaben benötigt, legt es am besten in der Betriebsrente bzw. betrieblichen Altersversorgung an. Steuern fallen auf diesem Weg gar keine an bis zu einem Maximalbetrag von 34.080 Euro - das gilt für 2021.

Abfindung mit 58 Jahren als Zeitüberbrückung zur Rente

Um Personalkosten zu senken, arbeiten Unternehmen auch mit sogenannten Vorruhestandmodellen. Ältere Mitarbeiter haben oft hohe Gehälter und sind für Unternehmen teuer. Ein Instrument ist das Brückenmodell, auch Rentenbrücke genannt, das mit einer Transfergesellschaft realisiert wird.

Mit der Abfindung des Arbeitgebers überbrücken Mitarbeiter die Zeit bis zur Rente - das funktioniert wie folgt:

Mitarbeiter scheiden dann im Alter von 58 Jahren aus dem Unternehmen aus und werden in eine Transfergesellschaft überführt. Die Mitarbeiter erhalten das Kurzarbeitergeld (min. 60 % des Nettoeinkommens), das durch den Arbeitgeber aufgestockt wird auf zum Beispiel 80 % des Nettoeinkommens.

Die Mitarbeiter erhalten für maximal 2 Jahre Arbeitslosengeld I. Die Abfindung soll in diesem Fall das Einkommen auf 80 % des Nettoeinkommens aufstocken.

Abfindung bei Kündigung durch Arbeitnehmer

Wie oben bereits erwähnt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Abfindungen im Arbeitsrecht. Bei Gründung eines Arbeitsverhältnisses sollten Arbeitnehmer jedoch speziell zu Zeiten einer Hochkonjunktur darauf achten, entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag zu hinterlegen, auch für den Fall, wenn der Arbeitnehmer kündigt. Gerade zu diesen Zeiten gehen Arbeitgeber auf Forderungen nach einer Abfindungszahlung öfters ein.

Weiterhin kann eine Abfindung bei Kündigung durch Arbeitnehmer durch einen Tarifvertrag seine Begründung finden oder bei einer berechtigten fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 628 BGB.

Tipps

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