Arbeitsrecht in Deutschland
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Arbeitsrecht Deutschland - Arbeitsrecht Gesetz

Aktualisiert am: 07.06.2023

Grundlage des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - natürlich auch in der Gastronomie und Hotellerie - fixiert werden.

Das Arbeitsrecht wird von der Personalabteilung wahrgenommen. 

Übersicht

Gesetz zum Arbeitsrecht, Definition:

Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das als Individualarbeitsrecht definiert ist, sowie den Parteien der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und den Vertretungsorganen dieser Parteien, das als Kollektives Arbeitsrecht zusammengefasst wird. Darin eingeschlossen ist das Tarifrecht und auch spezielle Anforderungen wie beispielsweise Abfindungen

Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund des oben genannten Arbeitsvertrages im Dienst einer anderen Person zur Leistung fremdbestimmter Arbeit verpflichtet ist, während der Arbeitgeber jede juristische und/ oder natürliche Person sein kann.

Die wichtigste rechtliche Orientierung zum Arbeitsrecht Gesetz in Deutschland bietet unter anderen: 

Das Arbeitsschutzgesetz der Gastronomie

Arbeitszeitgesetz

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - hier §§ 611 ff. (Dienstvertrag)

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen

Jugendarbeitsschutzgesetz

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

Tarifvertragsgesetze

Weiterhin:

Bei Arbeitnehmern aus dem Ausland, die in der Hotellerie/Gastronomie eingesetzt werden, ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) zu beachten:

Arbeitsrecht aktuell

Arbeitsrecht Anwälte & Berater

Seminar Arbeitsrecht

Synonym Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht = Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Kollektivarbeitsrecht = Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräte, Arbeitnehmerschutz

Arbeitsrecht in Deutschland - ein Begriff der Rubrik Recht

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