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Arbeitsrecht Deutschland - Arbeitsrecht Gesetz

Aktualisiert am: 05.12.2024
Das Arbeitsrechts beschäftigt sich mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Regelungsgegenstand ist also das Arbeitsverhältnis.
Das Arbeitsrechts beschäftigt sich mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Regelungsgegenstand ist also das Arbeitsverhältnis.

Grundlage des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - natürlich auch in der Gastronomie und Hotellerie - fixiert werden.

Das Arbeitsrecht wird von der Personalabteilung wahrgenommen. 

Übersicht

Gesetz zum Arbeitsrecht, Definition:

Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das als Individualarbeitsrecht definiert ist, sowie den Parteien der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und den Vertretungsorganen dieser Parteien, das als Kollektives Arbeitsrecht zusammengefasst wird. Darin eingeschlossen ist das Tarifrecht und auch spezielle Anforderungen wie beispielsweise Abfindungen

Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund des oben genannten Arbeitsvertrages im Dienst einer anderen Person zur Leistung fremdbestimmter Arbeit verpflichtet ist, während der Arbeitgeber jede juristische und/ oder natürliche Person sein kann.

Arbeitsrechts-Gesetz in Deutschland

Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

Befristete Arbeitsverträge

2 befristete Arbeitsverträge: Solange ein Sachgrund gegeben ist, kann ein Arbeitsvertrag grundsätzlich auch beliebig oft befristet verlängert werden. Das nennt man dann „Kettenbefristung“. Allerdings muss der Arbeitgeber beachten, dass jede neue Befristung auch eines neuen Sachgrunds bedarf.

3 befristete Arbeitsverträge: Ein Arbeitsverhältnis kann auch ohne Angabe von Gründen befristet werden. Das geht allerdings nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren (§ 14 Abs. 2 TzBfG - Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge). In dieser Zeit sind maximal drei Vertragsverlängerungen zulässig. Quelle https://www.gesetze-im-internet.de

Vorteile von befristeten Arbeitsverhältnissen für Arbeitgeber:

  • Der Ausfall eines Mitarbeiters kann schnell kompensiert werden
  • Sie können einen neuen Mitarbeiter bis zu 2 Jahre testen 
  • Sie unterliegen keinen Kündigungsfristen und brauchen den allgemeinen Kündigungsschutz nicht zu beachten
  • Die Vorschriften des besonderen Kündigungsschutzes müssen Sie ebenso nicht beachten

Ein auf Zeit befristetes Arbeitsverhältnis kann maximal auf 2 Jahre ausdehnt und innerhalb dieses Zeitraums bis zu 3-mal verlängert werden.

Sachgründe müssen nachweisbar sein
Anders ist die Rechtslage, wenn Sie bei der Befristung einen sachlichen Grund angeben. Solche Gründe liegen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) insbesondere vor, wenn der Bedarf an zusätzlicher Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt oder die zeitlich eingegrenzte Vertretung eines Mitarbeiters erforderlich ist.

Allerdings müssen diese Gründe nachweisbar sein. Geben Sie einen plausiblen Sachgrund an, können Sie auch ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einem früheren Mitarbeiter abschließen.

Vertragsformulierung: „… Das Arbeitsverhältnis gilt befristet für die Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 …”

Frühere Beschäftigungen
Hatten Sie einen Mitarbeiter, den Sie einstellen möchten, früher schon einmal bei sich beschäftigt, ganz gleich ob befristet oder unbefristet, können Sie keinen befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund mit ihm vereinbaren. Ein als befristet abgeschlossener Vertrag gilt dann als unbefristet!

Fragen Sie am besten schriftlich, zum Beispiel in Ihrem Einstellungsfragebogen, nach einer früheren Beschäftigung. Wie lange diese frühere Beschäftigung zurückliegt, spielt dabei keine Rolle. Ausnahmeregelung: Ausbildungsverhältnisse, freie Mitarbeit und Leiharbeit gelten nicht als frühere Arbeitsverhältnisse.

Beachten Sie auch Ausnahmeregelungen für die Hotellerie!
Insbesondere für die Ferienhotellerie, die häufig von Saisonverträgen abhängig ist, gelten in einigen Regionen erleichterte Bedingungen hinsichtlich der Verlängerung und Wiederholung von befristeten Arbeitsverträgen (Kettenverträge). Prüfen Sie hierzu Ihren Tarifvertrag.

Das Arbeitsschutzgesetz der Gastronomie

Arbeitszeitgesetz

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - hier §§ 611 ff. (Dienstvertrag)

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen

Jugendarbeitsschutzgesetz

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

Tarifvertragsgesetze

Weiterhin:

Bei Arbeitnehmern aus dem Ausland, die in der Hotellerie/Gastronomie eingesetzt werden, ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) zu beachten:

Arbeitsrecht aktuell

Arbeitsrecht Anwälte & Berater

Seminar Arbeitsrecht

Synonym Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht = Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Kollektivarbeitsrecht = Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräte, Arbeitnehmerschutz

Arbeitsrecht in Deutschland - ein Begriff der Rubrik Recht

Keywords: Arbeitsrecht Gastronomie, Arbeitsgesetz, Definition Arbeitsrecht, befristete Arbeitsverträge