Grundlage des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - natürlich auch in der Gastronomie und Hotellerie - fixiert werden.
Das Arbeitsrecht wird von der Personalabteilung wahrgenommen.
Übersicht
Gesetz zum Arbeitsrecht, Definition:
Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das als Individualarbeitsrecht definiert ist, sowie den Parteien der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und den Vertretungsorganen dieser Parteien, das als Kollektives Arbeitsrecht zusammengefasst wird. Darin eingeschlossen ist das Tarifrecht und auch spezielle Anforderungen wie beispielsweise Abfindungen.
Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund des oben genannten Arbeitsvertrages im Dienst einer anderen Person zur Leistung fremdbestimmter Arbeit verpflichtet ist, während der Arbeitgeber jede juristische und/ oder natürliche Person sein kann.
Die wichtigste rechtliche Orientierung zum Arbeitsrecht Gesetz in Deutschland bietet unter anderen:
Das Arbeitsschutzgesetz der Gastronomie
Arbeitszeitgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - hier §§ 611 ff. (Dienstvertrag)
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer
Tarifvertragsgesetze
Weiterhin:
Bei Arbeitnehmern aus dem Ausland, die in der Hotellerie/Gastronomie eingesetzt werden, ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) zu beachten:
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Synonym Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht = Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Kollektivarbeitsrecht = Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräte, Arbeitnehmerschutz
Arbeitsrecht in Deutschland - ein Begriff der Rubrik Recht
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