Nun entscheidet der Bundestag: Nämlich darüber ob Veranstalter im kommenden Jahr 19 statt der bislang erhobenen sieben Prozent Mehrwertsteuer für ihre Schifffahrten auf deutschen Flüssen zahlen müssen
Nachtrag: Bei Reisen auf Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen ist ab Januar 2012 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss bestätigte das Finanzministerium.
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„Wir begrüßen die Initiative des Bundesrates, den Gesetzentwurf über die Verlängerung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in den Bundestag einzubringen und hoffen, die geplante Erhöhung doch noch verhindern zu können”, betont der Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV), Jürgen Büchy. „Das Auslaufen der bisherigen Sieben-Prozent-Regelung zum Jahresende würde insbesondere vor dem Hintergrund ermäßigter Mehrwertsteuersätze in unseren Nachbarländern - wie Frankreich, Niederlande und Österreich — erhebliche Konsequenzen für deutsche Schiffsreisenanbieter haben. Preiserhöhungen wären die Folge und die Wettbewerbssituation deutscher Anbieter würde dadurch deutlich verschlechtert”, argumentiert Büchy.
Der DRV hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder für eine Verlängerung der seit Jahren bestehenden Sonderregelung eingesetzt und unter anderem die Länderfinanzminister angeschrieben. Auf seiner jüngsten Sitzung am 25. November 2011 hat nun der Bundesrat entschieden, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in den Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, den für die Fahrgastschifffahrt ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern. Der Antrag zu dem Gesetzentwurf war vom Land Rheinland-Pfalz in die Bundesratssitzung eingebracht worden.
Wann nun abschließend darüber im Bundestag entschieden wird, steht noch nicht fest. Beschließt der Bundesrat einen Gesetzentwurf, muss die Bundesregierung diesen innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zuleiten. Dieser hat in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen. Seit 1984 unterliegt die Beförderung von Personen mit Schiffen in Deutschland dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Die dadurch ermöglichten wettbewerbsfähigen Preise sind mit ein Grund dafür, dass Flussreisen zu den beliebtesten touristischen Attraktionen des Reiselandes Deutschland zählen.
Die Regelung wurde in den vergangenen Jahren stets nur befristet gewährt und muss jährlich aktiv verlängert werden. Zum 31. Dezember 2011 läuft die Sonderregelung aus — wird das Bundesfinanzministerium nicht aktiv, erhöht sich der Steuersatz automatisch zum 1. Januar 2012 auf den regulären Satz von 19 Prozent. Doch das Bundesfinanzministerium will die Sonderregelung nicht fortschreiben. Die Begründung der Behörde: Man wolle den Ergebnissen einer Kommission nicht vorweg greifen, die die Bundesregierung zur Reform der Mehrwertbesteuerung eingesetzt hat. Doch gerade dadurch werden zum Januar 2012 Fakten geschaffen, die gravierende Folgen für die Unternehmen nach sich ziehen. Zum ersten Mal seit annähernd 30 Jahren würde der Mehrwertsteuersatz erhöht — und dies ohne Prüfung und ohne ausdrückliche politische Entscheidung.
Der DRV appellierte an das zuständige Bundesfinanzministerium, die Pläne nochmals zu überdenken und die Regelung zu verlängern. Nur so erhalte die Branche die notwendige Planungssicherheit. DRV-Präsident Jürgen Büchy hatte in einem Schreiben an die Bundesregierung die Folgen einer drohenden Anhebung der Mehrwertsteuer für die Passagierbeförderung auf deutschen Flüssen aufgezeigt. Neben den Verkehrsministern der Bundesländer hat der Verband auch die Landesfinanzminister angeschrieben und diese dringend gebeten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Länderkammer eine Bundesratsinitiative anstößt. Mit diesem Anliegen hat sich der DRV auch an die Abgeordneten des Bundestages gewandt.
Besonders problematisch für die Flusskreuzfahrtenveranstalter: Für Reisen, die bereits jetzt für das Jahr 2012 gebucht werden, erheben die Anbieter derzeit die üblichen sieben Prozent. Sollte die Regelung im Dezember auslaufen, müssten die Unternehmen die Differenz zu 19 Prozent Mehrwertsteuer aus eigener Tasche zahlen. Denn nach Vertragsabschluss dürfen Anbieter den Preis einer Pauschalreise nur in sehr engen Grenzen maximal um fünf Prozent erhöhen — eine Regelung, die eigentlich gedacht ist, um beispielsweise unerwartete Währungsschwankungen abzufedern.
- Über den Deutschen ReiseVerband (DRV)