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Urlaub mit Hindernissen: Wenn sich Flüge verspäten

22.07.2019 | rocket-backlinks.de

Wenn es dazu kommt, dass sich eine Flugzeit über drei Stunden verspätet, steht den Passagieren nach EU-Fluggastverordnung eine Entschädigung zu. Hierbei ist für die Höhe der Entschädigung die Flugstrecke entscheidend: so gilt bei Strecken bis zu 1500km eine Entschädigung in Höhe von 250€, ab 1500km innerhalb der EU und andere Routen bis 3500km eine Höhe von 400€ und alle Strecken ab 3500km eine Entschädigung von 600€. Die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, die Entschädigung für jedes von Passagieren gekaufte Ticket auszuzahlen und nicht in Gutscheine oder Prämien umzuwandeln

Das Warten auf einen Abflug kann nervig sein. Lassen Sie sich das richtig entschädigen!
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Entschädigungsvoraussetzungen

Zunächst müssen Passagiere eine Buchungsbestätigung für den betroffenen Flug vorweisen können und rechtzeitig eingecheckt haben. Außerdem muss es sich um Flüge handeln, welche ihren Start und/oder ihre Landung in der EU haben und die Fluggesellschaft muss in der EU, Norwegen, Island oder in der Schweiz sitzen.

Wenn ein Flug im Anschluss durch Verspätung des ersten verpasst wird, kann dies ebenfalls eine Entschädigungszahlung zur Folge haben. Dabei muss es sich allerdings bei beiden Flügen um dieselbe Gesellschaft handeln und es zählt die Verspätung am Endflughafen, die dann über drei Stunden liegt.

Sehr häufig sind bei Verspätungen auch Dienstreisende betroffen, welche ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben. Es geht dabei um Entschädigungszahlungen für den Passagier, welcher die Verspätung und dessen Folgen erlitten hat, nicht für den Arbeitgeber.

Bei außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel bei Naturkatastrophen, terroristischen Akten oder auch bei Streik muss von der Airline keine Entschädigung gezahlt werden. Oftmals wird dann vor Gericht entschieden, ob die Passagiere oder die Fluggesellschaft im Recht sind. Bei technischen Defekten kann dies der Fall sein und es empfiehlt sich dann, Hilfe bei Spezialisten des Flugrechts zu suchen. Eine große Hilfe bieten hier Fluggastportale wie qam-qam.com. Die Prüfung, ob es sich um einen Entschädigungsfall handelt, erfolgt einfacher und in der Regel ohne Kostenrisiko der Kunden.

Vorgehen beim Einfordern einer Entschädigung

Um eine Entschädigung einzufordern, sollten einige Punkte beachtet werden:

die Verspätung des Fluges sollte nach Möglichkeit von der Fluggesellschaft bestätigt vorliegen

  • das Flugticket oder die Bordkarte sollte aufbewahrt werden
  • es ist empfehlenswert, mit anderen Passagieren Kontakt zu halten
  • eine Dokumentation der Verspätung im gesamten Verlauf kann ein hilfreicher Stützpunkt sein
  • Eine Sammlung von Notizen dieser Art können die Chancen steigern, eine Entschädigungszahlung mit der Fluggesellschaft erfolgreich auszuhandeln

Betreuungsleistungen

Schon ab zwei Stunden Wartezeit gibt es seitens der Passagiere den Anspruch auf bestimmte Leistungen, die den Aufenthalt vereinfachen. Zum Beispiel müssen Airlines dafür sorgen, dass ab zwei Stunden Verspätung kostenlose Verpflegung zur Verfügung steht und die Passagiere gegebenenfalls Telefonate tätigen können. Ab einer Wartezeit ab fünf Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Rückerstattung der Flugtickets und gegebenenfalls auf eine alternative Beförderungsmöglichkeit. Falls es dazu kommt, dass der Flug erst am nächsten Tag angetreten werden kann, muss den Passagieren die Übernachtung in einem Hotel ermöglicht werden.

Wenn die Airline den Anspruch auf Betreuungsleistungen ablehnen sollte, ist dies eine Verletzung der Fluggasrechteverordnung (Pflichtverletzung nach §280 Abs. 1 S. 1 BGB), woraus sich wiederum ein Anspruch auf Schadensersatz ergibt. Es kann dann seitens der Passagiere ein Schadensersatz in gesamter Höhe verlangt werden und zusätzlich die Pauschale der Entschädigungszahlung bei Verspätung des Fluges.

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