Vignettenpflicht: Ein besonderer Service für Gäste
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Vignettenpflicht: Ein besonderer Service für Gäste

15.12.2023 | Hotelier.de

Die Schweiz ist nicht nur ein Traumziel für Touristen, sondern auch ein beliebtes Reiseziel für Autofahrer. Vor dem Hintergrund der einzigartigen Verkehrsregelung, der Autobahnvignette, ist es für Hoteliers entscheidend, ihre Gäste, die einen Ausflug in die Schweiz planen, ausführlich über die Vignettenpraxis in der Schweiz zu informieren. Dieser Beitrag wirft einen detaillierten Blick auf die Autobahnvignette, um Hoteliers und Gastgeber dabei zu unterstützen, ihren Gästen einen unbeschwerten Ausflug zu ermöglichen

Symbolbild Vignette Schweiz
Symbolbild Vignette Schweiz

Was ist die Autobahnvignette?

Die Autobahnvignette ist ein charakteristisches Merkmal der Schweizer Straßeninfrastruktur und spielt eine zentrale Rolle für alle, die die Schweiz mit dem Auto bereisen wollen. Es handelt sich dabei um eine jährliche Mautgebühr, die für die Nutzung der Autobahnen und Autostraßen in der Schweiz bezahlt werden muss. Die Plakette, die auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird, dient als Nachweis dafür, dass die Mautgebühr bezahlt wurde und ist für die gesamte Dauer ihrer Gültigkeit verpflichtend.

Die Gebühr dient der Finanzierung und Instandhaltung des Straßennetzes. Nur durch sie kann die Straßeninfrastruktur in einem ausgezeichneten Zustand gehalten werden. Die Vignette Schweiz kann an ausgewiesenen Verkaufsstellen oder bequem digital erworben werden. Die auffällige Gestaltung der Vignette, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, erleichtert die Kontrolle durch die schweizerischen Straßenbehörden.

Vignettenpflicht ist ausgeschildert

Autobahnen und Straßen, die nur mit gültiger Vignette befahren werden dürfen, sind ausgeschildert. Die Vignettenpflicht gilt dabei landesweit, ohne signifikante, regionale Unterschiede. Diese einheitliche Regelung macht die Vignettenpflicht denkbar unkompliziert. Die Vignettenregelungen gelten für alle Fahrzeugtypen, also auch für Wohnmobile und Kleintransporter.

Erst für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gibt es spezifische Regelungen, insbesondere in Bezug auf die sogenannte „Leistungsunabhängige Schwerverkehrsabgabe“, kurz LSVA. Diese Abgabe ist eine zusätzliche Maut, die für alle Fahrzeuge erhoben wird, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Und das gilt auch für vollbeladene Wohnmobile und Kleintransporter. Im Zweifel sollten die Fahrzeuge also unbedingt gewogen werden.

Es drohen empfindliche Strafen

Wer die Vignetten- und Mautpflicht missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auf einigen schweizerischen Autobahnen und mautpflichtigen Straßen sind Kameras installiert, die die Vignettenpflicht überwachen. Zudem werden regelmäßige Kontrollen durch die Polizei durchgeführt. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Wird man von der Polizei erwischt, muss die Strafe sofort bezahlt werden.

Bei wiederholten Verstößen kann es zu weiteren Maßnahmen kommen, einschließlich der Möglichkeit, dass das Fahrzeug stillgelegt wird. Es ist deshalb ratsam, sich vor der Einreise in die Schweiz die Vignette online zu besorgen, um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Große Unterschiede in Europa

Trotz aller Bemühungen um Vereinheitlichung weist das europäische Mautsystem erhebliche Unterschiede in Bezug auf Art der Maut, Kosten und Erhebungsverfahren auf. Einige Länder erheben Mautgebühren nur für Autobahnen und Schnellstraßen, andere Länder setzen auf ein Kilometermautsystem. Während Länder wie die Schweiz oder Österreich auf die Vignette setzen, die im Voraus erworben werden muss, erheben zum Beispiel Frankreich, Italien und Spanien die Gebühren elektronisch anhand von Fahrzeugkennzeichen. Auch die Mautkosten unterscheiden sich erheblich.

Die Vielfalt der Mautsysteme in Europa macht es für Reisende schwierig, insbesondere wenn sie durch mehrere Länder reisen. Hoteliers tun deshalb gut daran, die entsprechenden Informationen als zusätzlichen Service für ihre Gäste bereitzuhalten.

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