Vorbeugender Brandschutz in Hotels - Tipps von Mosaic Hotelversicherer
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Vorbeugender Brandschutz in Hotels - Tipps von Mosaic Hotelversicherer

13.09.2013 | Mosaic Versicherungsmakler GmbH

Eine in allen Punkten vorbildliche Umsetzung von Brandschutzvorgaben ist in der Praxis höchst selten vorzufinden. Vielen Hoteliers sind diese gar nicht alle bekannt - auch Versicherer und Berater kommunizieren diese Pflichten häufig unzureichend...

Damit es Ihnen nicht so wie diesem Restaurant ergeht: Achten Sie auf die Tipps von Mosaic! / © Hotelier.de
Damit es Ihnen nicht so wie diesem Restaurant ergeht: Achten Sie auf die Tipps von Mosaic! / © Hotelier.de

Abgesehen von strafrechtlichen Konsequenzen (zumindest bei Personenschäden) steht bei Nichtbeachten meistens auch der Versicherungsschutz auf dem Spiel oder hängt entscheidend von der Kulanz des Versicherers ab. Damit die Versicherungspolice nicht zur Farce wird, ist die Wahl geeigneter Versicherer, qualifizierter Hotelberater und hochwertiger Bedingungswerke existenziell.

Agenda eines Hotelbrands

  • Freitag, 10 Uhr im Februar diesen Jahres: der Geschäftsführer eines Luxushotels ruft bei uns an: "Es brennt!". Mittags steht bereits der Besichtigungstermin für den folgenden Montag mit dem Schadensregulierer des Versicherers. Nach Beendigung der Löscharbeiten und Freigabe durch Kripo und Feuerwehr beginnen noch am selben Tag die Aufräumarbeiten der Schadensstätte.
  • Montag Mittag: Schadensbesichtigung mit Versicherungssachverständigen, Architekten und uns als Versicherungsmakler. Abstimmung in Bezug auf Schaffung von Provisiorien und Koordinierung des Wiederaufbaus.
  • Dienstag vormittag: weiteres Treffen mit Versicherungs-Sachverständigen und einem zusätzlichen, unabhängigen Gutachter.
  • Donnerstag: Freigabe einer ersten á-conto-Zahlung (nach Bankenzustimmung). Die Schadensursache ist leider ein Klassiker: nicht vorschriftsmäßige Entsorgung/Lagerung von Abfällen.

Konkret: heiße Asche aus dem offenen Kamin im Zusammenhang mit der Verkettung unglücklicher Umstände. Eine langjährige Mitarbeiterin fiel durch Krankheit aus - die neu angelernte Kraft verrichtete ihren Dienst erstmals alleine. Statt im dafür vorgesehenen - nichtbrennbaren - Metallbehälter, landete die Kaminasche (vom Vorabend) im blauen Müllsack - dieser letztlich im normalen Restmüll (der an der Gebäudeaußenwand gelagert wurde). Der Anfang vom Ende.

Und dennoch Glück im Unglück: die Feuerwehr war sehr schnell vor Ort und konnte ein großflächiges Übergreifen des Feuers verhindern. Lediglich 4 Zimmer fallen aus. Aber die gesamte Kühltechnik ist für Wochen lahmgelegt. Schadenshöhe voraussichtlich 300.000 EUR.

Tipps zum Brandschutz

  • Abfälle sind täglich aus dem Gebäude zu entfernen und in ausreichender (mind. 5 m) Entfernung zu lagern - keinesfalls an der Gebäudeaußenseite. Abweichungen sind mit dem Versicherer abzustimmen.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Zugänge zu den Abfällen grundsätzlich verschlossen sind. Unachtsamkeit von Personal in Raucherpausen bzw. gezielte Brandstiftung durch Betriebsfremde haben nach wie vor einen hohen Anteil an Bränden.
  • Auch in Nichtraucherhotels fällt häufig Zigarettenasche in den Zimmern bzw. deren Balkonen an. Diese sind getrennt von anderen Abfällen in nichtbrennbaren Behältern aufzubewahren - dies gilt für die gesamte Entsorgungskette: vom Servicewagen bis zur abschließenden Lagerung.
  • Ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzwolle, Lappen und dergleichen dürfen nur in nichtbrennbaren Behältern mit dichtschließendem Deckel aufbewahrt werden. Das Personal ist diesbezüglich zu sensibilisieren.
  • Nicht selbstschließende Brandschutztüren sind generell geschlossen zu halten. Dies ist mit der Belegschaft zu kommunizieren; die Bereithaltung von Keilen, Halteschlaufen etc. darf keinesfalls geduldet werden.
  • Heizräume, Wäschekammern,  Lagerräume sind generell verschlossen zu halten und vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Heizräume dürfen keinesfalls als Lager-/ Trockenräume oder Werkstätten genutzt werden - Brandlasten sind unter allen Umständen zu vermeiden.
  • Elektrische Geräte sind lt. Gesetz regelmäßig durch eine Fachkraft oder anerkannte Revisionsstelle zu überprüfen, Mängel unverzüglich zu beseitigen und entsprechende Dokumentierungen zu erstellen. Die Überprüfungsintervalle betragen zum Teil nur 6 Monate.
  • Elektrische Geräte müssen außerdem den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (GS/ VDE-Zeichen) entsprechen und für gewerbliche Nutzung geeignet sein. Mancher Versicherer fordert sogar,  Heiz-, Koch- und Wärmegeräte nach Gebrauch so außer Betrieb zu setzen, dass eine Brandgefahr auszuschliessen ist. In Gästezimmern ist dies in der Praxis schwerlich zu gewährleisten.
  • Brandmeldeanlagen: auch wenn Rauch-Brandmelder nicht für jede Betriebsgröße vorgeschrieben sind: Installations- und Unterhaltungsaufwand stehen in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen. Regeln Sie auch eine zuverlässige Alarm-Aufschaltung außerhalb der Rezeptionszeiten.
  • Kommunikation mit Belegschaft: Die Brandverhütungsvorschriften sind den Beschäftigten durch Aushang bekanntzumachen - auch für nicht Deutschsprechende verständlich. Allen Angestellten (auch Neuen) sollten Meldewege, Flucht- und Evakuierungsmöglichkeiten, sowie die Brandschutzeinrichtungen vertraut sein. Hierfür sollten Sie wenigstens einmal im Jahr eine Unterweisung (im Idealfall mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr und Demonstrationen) ansetzen.

Brandschutz Preise

  • Firmen Übersicht - Preise auf Anfrage - Firmen anklicken und Anfragefeld ausfüllen, abschicken, fertig! - Gemäß AGB kostenlos

Weitere Informationen:
Mosaic Versicherungsmakler GmbH
Westlicher Stadtgraben 24e
D-94469 Deggendorf

Telefonnummer: +49 (09 91)  3 79 12 80
Telefaxnummer: +49 (09 91)  3 79 12 82
E-Mail: info@hotelversicherer.de

Tags: Brandschutzordnung Hotel, Brandschutz in Betrieben

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