Berufsunfähigkeitsversicherung - welche nehmen?
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Berufsunfähigkeitsversicherung - welche nehmen?

20.07.2020 | ONVERSO

Wie Sie die Erwerbsminderungsrente sinnvoll ergänzen können

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Was passiert, wenn man plötzlich nicht mehr arbeiten kann?

Das Leben kann sich von einem Tag auf den anderen komplett ändern. Zum Beispiel, wenn aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit keine Möglichkeit mehr besteht, seinen Beruf weiter in vollem Umfang auszuüben. Auch wenn dieser Tag hoffentlich niemals eintritt, ist es sinnvoll, sich entsprechend darauf vorzubereiten und einen Plan dafür in der Schublade zu haben.

Sorgt der Staat für mich, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

Noch immer sind viele Menschen der Meinung, dass es in Deutschland eine entsprechende Absicherung durch den Staat bei Berufsunfähigkeit gibt. Das war bis vor etwa 20 Jahren auch der Fall. Doch im Jahr 2001 wurde der gesetzliche Anspruch für alle Bundesbürger, die ab dem Jahr 1961 geboren wurden, abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt gibt es hierzulande nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung, um hier den vollen Betrag ausbezahlt zu bekommen ist allerdings, dass eine beliebige Tätigkeit (unabhängig vom ursprünglichen Beruf) nicht mehr länger als drei Stunden täglich ausgeübt werden kann.

Zusätzlich muss mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt worden sein, bevor die Leistung in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet: Vor allem Berufseinsteigern fehlen die entsprechenden Beitragszeiten und sie erhalten im Bedarfsfall somit nicht einmal diese Leistung.

Gibt es die Möglichkeit zur privaten Vorsorge?

Was tun, wenn einem der Staat im Falle des Falles nicht weiterhilft? Die Antwort darauf ist ganz einfach: Die Verantwortung selbst übernehmen und für den Ernstfall vorsorgen. Die Möglichkeit dazu bieten private Berufsunfähigkeitsversicherungen, wie sie beispielsweise von ONVERSO angeboten werden. Die Leistungen dieser Versicherungen (die sogenannte Berufsunfähigkeits-Rente) werden dann ausbezahlt, wenn der ursprüngliche Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit maximal noch zur Hälfte ausgeübt werden kann und dieser Zustand für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten andauern wird oder bereits besteht.

Bei der Bemessung kommt es nicht immer zwingend nur auf die Anzahl der Arbeitsstunden an, die noch geleistet werden können. Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann es vorkommen, dass ursprüngliche Tätigkeiten, die zu den Schlüsselqualifikationen im Job zählten, nicht mehr ausgeübt werden können. Auch in diesen Fällen kann es zur Auszahlung der BU-Rente kommen. Grundsätzlich ist es dafür jedoch erforderlich, sich diesen Zustand von einem Arzt bestätigen zu lassen. Das heißt, der Arzt muss die Feststellung treffen, dass der Beruf für einen Zeitraum von einem halben Jahr zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.

Ohne dieses ärztliche Attest sind die Chancen auf Auszahlung einer Rente durch einen privaten Versicherer sehr gering. Das heißt jedoch nicht, dass sich die Versicherungen bei der Auszahlung grundsätzlich sträuben. Ganz im Gegenteil: Eine Studie von „Franke und Bomberg“ aus dem Jahr 2019 zeigt, dass weit über 80 Prozent der Anträge bewilligt werden.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeits-Rente sein?

Laufende Kosten wie die Miete für die Wohnung oder die Versicherung für das Auto müssen auch nach einem Unfall oder einer Krankheit weiter abgedeckt werden. Im schlimmsten Fall kommen noch Kosten für die Behandlung einer Krankheit hinzu. Deshalb lautet die Empfehlung von Experten, die Rente mit etwa 80 bis 90 Prozent des ursprünglichen Nettoeinkommens zu bemessen.

Denn ein Teil der BU-Rente muss wieder in Form des Krankenkassenbeitrages und der Pflegepflichtversicherung abgegeben werden. So bleiben beispielsweise bei einer BU-Rente von rund 2.000 Euro unter dem Strich knapp ca. 1.600 Euro übrig.
Ein Hinzuverdienst zur BU-Rente ist fast immer möglich. Dabei sollten allerdings die Einkommensgrenzen in den Versicherungsbedingungen genau nachgelesen werden, um keine Leistungen zu verlieren. Bei den meisten Verträgen ist es zumindest gestattet, weiterhin einem 450 Euro Job nachzugehen und so sein Einkommen etwas aufzubessern.

Absicherung durch Weiterbildung

Neben der finanziellen Absicherung ist es darüber hinaus sinnvoll, regelmäßig sein Fachwissen zu erweitern, um im Bedarfsfall eventuell eine andere Tätigkeit innerhalb der Branche ausüben zu können. Der Schlüssel dazu liegt in geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig und auch in der Hotellerie werden immer mehr E-Learning-Kurse angeboten, bei denen die Lernzeit und damit verbunden die Seminardauer selbst gewählt werden kann.

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