Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG) lehnt im Eilverfahren den Rechtsschutz gegen Beherbergungsverbote ab und begründet die Ablehnung mit der Pflicht zur Entschädigung! Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe, appelliert an die Regierung, die für morgen, Freitag, 6. November 2020 vorgesehene Gesetzesvorlage (Drucksache 19/23944) - zurückzuziehen, da diese verfassungswidrig erscheint. Erstaunlich und erfreulich zugleich ist die Aussage des OVG, dass Erholungsurlaube von den Verordnungen nicht tangiert sind, also zulässig bleiben
Lesen Sie unten die Klagebegründung vom 03.10.2020 und hier oben die neue PM von Dorint zur Klageabweisung.
Köln, 4. November 2020 - Die Dorint Gruppe hatte bereits am 2. November 2020 Anträge auf die einstweilige Aussetzung der Übernachtungsverbote bei den zuständigen Oberverwaltungsgerichten gestellt. Es fehle an der Verhältnismäßigkeit der Anordnungen in Bezug auf die betroffene Branche, hat Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe argumentiert. Heute nun erringt der seit Monaten ums Überleben der Branche kämpfende Hotelunternehmer einen Sieg in der Niederlage!
Niederlage im Eilverfahren, nicht aber in der Hauptsache
Gestern Abend erreichte Dorint binnen eines Arbeitstages eine auf 25 Seiten dezidiert ausgearbeitete Ablehnung des Antrages. Das Gericht hat darin den Eilantrag, der durchaus im Hauptsacheverfahren nach Aussagen des OVG begründet und zulässig sein kann, deshalb abgelehnt, dass Entschädigungsansprüche durch die Regierung angekündigt worden seien.
Man könne sich auf dieses Eckpunktepapier der Regierung vom 28. Oktober 2020 verlassen. Dort sollen auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern einen finanziellen Ausgleich bekommen, für dessen Höhe die Zusage - wie für kleinere Unternehmen - von 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats der Anhaltspunkt sei.
Sieg in der Ansicht, dass Entschädigung geschuldet ist und Erholungsurlaub erlaubt
Dirk Iserlohe atmet somit erstmal auf, da die Ablehnung des Eilantrages aus Sicht des OVG an konkrete Entschädigungsansprüche gekoppelt ist. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, da die Dorint Hotelgruppe bereits für den ersten Lockdown im Frühjahr Entschädigungsansprüche eingefordert hat.
Ferner stellt das OVG Sachsen-Anhalt fest: "Der Erholungsurlaub wird durch die Verordnung nicht berührt". Was ein Erholungsurlaub ist, wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in seinem Lexikon auf der Internetseite klar definiert.
Entschädigungsansprüche sollen durch Gesetzesvorlage der Bundesregierung wegfallen
Am kommenden Freitag, 6. November 2020, soll der Bundestag darüber entscheiden, dass das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dahingehend ergänzt werden soll, dass Einschränkungen allgemeiner Art für drohende Gefahren entschädigungslos durch die Länder erlassen werden können.
Die Drucksache 19/23944 führt einen neuen Paragrafen
§ 28a in das IfSG ein, der Betriebsschließungen und allgemeine Maßnahmen gegenüber sogenannten "Nichtstörern" (also gerade nicht einem Gefahrenherd wie im Fall "Tönnies") legalisiert und diese gleichzeitig entschädigungslos stellt. Denn der § 65 IfSG sieht vor, das sogenannte "Nichtstörer" Entschädigungen erhalten, wenn diese von Allgemeinverfügungen betroffen sind. "Will die Bundesregierung denn nun den Branchen, die Sonderopfer zu tragen haben, die bisher berechtigten Ansprüche auf Entschädigungen vorenthalten?", fragt sich Dirk Iserlohe.
Der Familienunternehmer appelliert daher erneut eindringlich an die Regierung den Gesetzesentwurf zu überdenken. Angemessen wäre es, die Änderungen hinsichtlich der betrieblichen Schließungen bzw. Einschränkungen und Maßnahmen, die unmittelbar zu Umsatzverlusten führen, nicht dem § 28a IfSG zuzuordnen, sondern dem § 16 IfSG. Dieser ermöglicht doch ein eben-so breites Spektrum von Maßnahmen zur Abwendung drohender Gefahren. Iserlohe warnt, dass der vorliegende Gesetzesentwurf disruptive Ansätze für ganze Branchen habe, was verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist und den Vorgaben des OVG keinerlei Rechnung trägt.
Dorint klagt gegen neue Beherbergungsverbote
03.10.2020; Die Hotel- und Gastronomie-Branche hat sich vorbildlich an die Hygiene-Vorschriften gehalten und leistet gemäß RKI keinen relevanten Beitrag zum Infektionsgeschehen - Dorint Aufsichtsratschef, Dirk Iserlohe, sieht seine Branche als Bauernopfer des Corona-Aktivismus der Regierung, die nunmehr Gäste aus Hotelzimmern verjagt und so zur Übernachtung in private Haushalte treibt.
Die Dorint Gruppe sieht sich motiviert Anträge auf die einstweilige Aussetzung der Übernachtungsverbote bei allen zuständigen Oberverwaltungsgerichten zu stellen. Es fehle an der Verhältnismäßigkeit der Anordnungen in Bezug auf die betroffene Branche, reklamiert Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint Hotelgruppe.
Er begründet dies mit den immensen Investitionen in Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen während und nach dem ersten „Lockdown“ – die auch bis heute strikt eingehalten werden –, sowie mit der Tatsache, dass sich in den Dorint Hotels & Resorts noch kein Gast infiziert hat. Der Unternehmer beruft sich dabei auf die Statistik des Robert Koch Instituts (RKI), in der veröffentlicht wurde, dass Hotels keine signifikanten Infektionsquellen darstellen und damit statistisch keinen relevanten Beitrag zur Verbreitung des Corona-Virus leisten. Daher sieht Iserlohe die neuen Restriktionen als eine ungerechte und unangemessene Benachteiligung des gesamten Gastgewerbes.
Hinzu kommt, dass das RKI festgestellt hat, dass die privaten Haushalte die Hauptinfektionsquellen darstellen, da dort der Abstand nicht gewahrt wird. Zwangsläufig werden daher nun potenzielle Hotelgäste in private Quartiere ausweichen, die nicht kontrollierbar sind – und auch nicht kontrolliert werden sollen. Durch den erneuten Lockdown wurden schon Gäste, die den Preis für hygienisch einwandfreie Urlaubsziele bereits bezahlt haben, aus den Destinationen regelrecht „vertrieben“.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Bundesregierung laut Iserlohe – trotz der Sommerpause, die in Berlin ungekürzt wahrgenommen wurde – nicht durchdacht. Obwohl rechtzeitig von den führenden Virologen auf das Infektionsgeschehen in Herbst und Winter hingewiesen worden ist, wurden keine konkreten Unterstützungsprogramme für den geplanten Lockdown erarbeitet bzw. verkündet, um so die zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden zu kompensieren. Die Umsatzausfälle in der Hotel- und Gastronomiebranche sind jetzt schon enorm und das Wirtschaftsjahr faktisch jetzt schon zu Ende.
Denn selbst wenn der Lockdown am 30. November ausläuft, rechnen die betroffenen Hoteliers nicht wieder mit sofortigen Buchungen. Vielmehr noch gehen inzwischen viele davon aus, dass der Lockdown verlängert wird. Hotelunternehmer Dirk Iserlohe ist sich sicher: „Das alles führt jetzt dazu, dass die Hotellerie und Gastronomie durch den erneuten Lockdown – ohne entsprechend ausgereifte Programme, Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen – zu einem politischen Bauernopfer wird“.
- Beherbergung im Lexikon