HOTREC: Divergenzen zwischen europäischen Institutionen und der Hotellerie abstimmen
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Platform-to-Business Regulierung - P2B - beim Travel Management

07.12.2018 | dehoga.de

HOTREC begrüßt die Unterstützung des Europäischen Parlamentes und des Rates für den Vorschlag der Kommission zur Regulierung der Geschäftsbeziehungen von Plattformen und schlägt weitere Verbesserungen im Detail vor

Der Hotelboy von Hotelier.de meint: Ohne OTA geht es nicht, doch ungerechtfertigte Dominanz muss eingeschränkt werden
Der Hotelboy von Hotelier.de meint: Ohne OTA geht es nicht, doch ungerechtfertigte Dominanz muss eingeschränkt werden

Brüssel, 7. Dezember 2018 – HOTREC heißt die Verbesserungen am Verordnungsvorschlag der Kommission zu den Geschäftsbeziehungen von Online-Plattformen (OTA)zu gewerblichen Anbietern, die am 6. Dezember im Europäischen Parlament und am 29. November im Ministerrat verabschiedet wurden, ausdrücklich willkommen. HOTREC hofft nun auf eine reibungslose Kompromissfindung in einigen noch offenen Punkten und auf die baldige Annahme der Verordnung, die auch dem europäischen Gastgewerbe mehr Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu den oft dominanten Online-Portalen bringen wird.

HOTREC hält es für wichtig, dass einige wichtige Divergenzen zwischen den Positionen der europäischen Institutionen noch weiter aufeinander abgestimmt werden:

  • Es bedarf noch mehr Klarheit über die Anwendbarkeit der Verordnung auf Vertragsbedingungen, die zumindest teilweise hätten ausgehandelt werden können, wie vom Parlament zu Recht vorgeschlagen. Diese Verträge sollten allgemein von der Regulierung erfasst werden, um Entscheidungen von Fall zu Fall zu vermeiden.
  • Der Vorschlag des Parlaments, die Transparenz auch über die weiteren Vertriebskanäle von Plattformen (z.B. über sog. Affiliate-Partner) zu erhöhen, sollte sich im endgültigen Text widerspiegeln.
  • Der vom Parlament vorgeschlagene stärkere Schutz der Rechte am geistigen Eigentum sollte als ein Schritt zu einem besseren Markenschutz von Unternehmen auf Online-Marktplätzen aufgegriffen werden.
  • Bei der Behandlung von Beschwerden sollte es, wie vom Rat gefordert, mehr objektive Kriterien geben, damit eine faire Behandlung aller Beschwerden von Geschäftspartnern möglich wird.

HOTREC betrachtet die vom Rat und vom Europäischen Parlament eingeschlagene Richtung als wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz bei der Gestaltung von Geschäftsbeziehungen mit Plattformen. Im online vermittelten Hotelbuchungsmarkt kontrolliert derzeit eine Plattform zwei Drittel des Marktes und über 90 Prozent zusammen mit zwei anderen Akteuren. Diese Dominanz hat zu unlauteren Praktiken auf den Märkten geführt, die mit der auf den Weg gebrachten Verordnung zu Recht angegangen werden“, erklärte Markus Luthe, Vorsitzender von HOTREC‘s Task Force Distribution.

„Wir haben das Bewusstsein der EU-Institutionen für die wachsende Abhängigkeit von Hotellerie und Gastronomie von Online-Plattformen erfolgreich schärfen können. Die Abstimmung im Europäischen Parlament zeigt, dass die Parlamentarier bereit sind, Unternehmen besser vor schädlichen Praktiken im digitalen Binnenmarkt zu schützen. Wir ermutigen das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, diese Verordnung zum Wohle der europäischen Unternehmen rasch anzunehmen“, so Christian de Barrin, CEO von HOTREC

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