Öffnungsstrategie für die Hoga gemäß Videoschalte Bundesregierung
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Öffnungsstrategie für die Hoga gemäß Videoschalte Bundesregierung

04.03.2021 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Die Bundeskanzlerin traf am 3. März 2021 mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder 16 Entscheidungen, die wir speziell hier im Rahmen unserer Berichterstattung für Hotellerie und Gastronomie und mithin des Tourismus skizzieren

Wir sind alle sehr traurig, dass diese ganze schöne Kultur auf dem Spiel steht: die Traditionsgaststätte Nobiskrug auf St-Paul; Bildquelle Hotelier.de
Wir sind alle sehr traurig, dass diese ganze schöne Kultur auf dem Spiel steht: die Traditionsgaststätte Nobiskrug auf St-Paul; Bildquelle Hotelier.de

Bund und Länder haben für den Bereich der Gastronomie eine Öffnungsstrategie erarbeitet und beschlossen, dass die Außengastronomie frühestens am 22. März bei niedrigen Inzidenzwerten eröffnen kann.

Bis dahin sind alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.

Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die Bereiche aus den Branchen gesamten Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren beraten.

Gemäß Punkt 6 und 7 der Öffnungsstrategie kann in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen die Eröffnung der Außengastronomie erst erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat und wenn sich die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder als sogenannte ‚Notbremse' in Kraft.

Resümee für die Hoga zur Öffnungsstrategie der Bundesregierung

Die Hoffnung, dass mit aktivem Testen auch vor Ort in den Hotels und Restaurant geöffnet werden kann, wurde zerstört. Die Beschlusslage der Bundesregierung zieht sich über 16 Punkte und 12 Seiten und ist kompliziert, wie man es in Deutschland gewöhnt ist. Die Öffnung der Schulen, des Einzelhandels, die der Hoga vorgelagert ist, kann auch das Infektionsgeschehen auch durchaus wieder verschlechtern. Siehe hierzu: Lauterbach kritisiert Lockdown-Lockerungen: „Mit diesem Beschluss läuft die 3. Welle an“.

Da Impfungen schleppend verlaufen und die Organisation der von Schnell- und Selbsttests nicht gesichert ist, kann die Hotellerie und Gastronomie ab April nur mit der Öffnung in einigen Gebieten und Regionen rechnen.

Inzidenzen Landkarte Deutschlands rückt in den Focus der Branche und Reisenden

Deshalb wird sich unser Blick bei der Reiseplanung selbst im Sommer wohl auf die Inzidenzen Landkarte Deutschlands richten. Wer sich die Inzidenzen Landkarte von Norddeutschland einmal anschaut, sieht schnell, dass dann wohl Hotels in Dithmarschen und Vorpommern-Rügen geöffnet haben könnten, welche in Vorpommern-Greifswald aber nicht.

So wird dann ein Run einsetzen auf bestimmte Gebiete und Regionen in Deutschland und wohl auch verstärkt ins Ausland. Das alles gestattet weder eine wirtschaftliche Planung der Betriebe noch ein Buchen von Tourismusleistungen der Verbraucher. Die Hängepartie mit noch mehr Verlierern in der Branche geht also weiter!

Auszug aus dem Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021
6. Einen dritten Öffnungsschritt kann ein Land in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen gehen:
a. Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:
- die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
- die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
7. Der vierte Öffnungsschritt kann - wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen - erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat:
a. Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:
die Öffnung der Außengastronomie; die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos; kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.

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