Ministerpräsidentin Malu Dreyer erklärt nach der Sitzung des ‚Impfgipfels' der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin am Freitag dem 19.03.2021, das man trotz der schlechten Pandemie-Entwicklung eine Möglichkeit schaffen wolle, dass die Menschen in den Osterferien in Rheinland-Pfalz wandern und in einer Außengastronomie einkehren können, statt nach Mallorca zu fliegen
Man könne Deutschland nicht weiterhin komplett abriegeln und deshalb will Rheinland-Pfalz Lösungen anbieten.
So soll das Rheinland-Pfalz Modell aussehen
- Öffnungen in Regionen ermöglichen, wenn der Inzidenzwert unter 100 liegt und ein lückenloses Test- und Kontakterfassungssystem vorliegt.
- Kommunen müssen Konzepte dazu vorlegen mit strengen Auflagen und Kontrollvorgaben unter Berücksichtigung des aktuellen epidemiologischen Geschehens
- Das Konzept muss schlüssig aufzeigen, wie die Ordnungsämter die Auflagen und die Einhaltung der Testpflicht kontrollieren
Das soll den Bürgern und Bürgerinnen ein bisschen Freiheit zurückgeben. Das Testsystem und seine Testergebnisse soll weiterhin datenbasiert helfen, Ansteckungen schneller eindämmen zu können.
Malu Dreyer will mit den sogenannten Modell-Kommunen die besten Lösungen finden. Aber es gilt auch in Rheinland-Pfalz die sogenannte 'Notbremse', d.h. ab dem Inzidenzwert von 100 drohen Schließungen nach dem Plan des Bundes. Dann gelten wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März, so die Ministerpräsidentin.
Rheinland-Pfalz Außengastronomie mit tagesaktuellem negativem Corona-Test möglich
Dreyer erklärt weiter: "Wir werden in Rheinland-Pfalz am 22. März die Außengastronomie mit Sicherheitsmechanismus öffnen. Es ist ein wichtiges Signal an die Gastronomie, die seit November geschlossen ist. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen ‚Coffee to go' im Gedränge", erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Dabei gelten weitere Regeln:
- 1. Aktueller negativer Schnelltest und die allgemeinen Schutzmaßnahmen sind am Lokal zu beachten.
- 2. Der gemeinsame Besuch ist nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt.
- 3. Außerdem besteht für Gäste und Personal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese dürfen die Gäste nur unmittelbar am Platz abnehmen. Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen.
- 4. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.
Tipps
- Gaststättengesetz Rheinland-Pfalz
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