Mit noch nie dagewesenen Schnellkrediten will die Bundesregierung die Mittelstandslücke in ihren Corona-Hilfsprogrammen für die Wirtschaft verringern. Unternehmen mit mindestens elf Beschäftigten sollen damit ohne aufwändige Bankprüfung einen von der bundeseigenen KfW finanzierten Überbrückungskredit bekommen können. Möglich wird das dadurch, dass der Bund als deutscher Staat jeden Kredit mit einer Bürgschaft von 100 Prozent absichert. Das Programm hat das Bundeskabinett am 6. April beschlossen. Nur zwei Wochen zuvor hatte der DIHK diese Idee in die öffentliche und politische Diskussion gebracht. Die ersten Kredite sollen noch in der ersten Aprilhälfte verfügbar sein
Eine Krise - für die niemand etwas kann
Auf ein solches besonderes Kreditprogramm und andere Formen staatlicher Unterstützung sind viele Unternehmen angewiesen, weil sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes auf Anordnung der Behörden nicht oder kaum noch wirtschaftlich tätig sein dürfen bzw. können. Corona-bedingte Lieferengpässe und eine starke Verunsicherung verschärfen die Situation, so dass nach der jüngsten DIHK-Umfrage mehr als 80 Prozent aller deutschen Betriebe spürbare Umsatzeinbrüche verzeichnen.
Für stark betroffene Soloselbstständige und Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern hat die Bundesregierung - ebenfalls nicht zuletzt auf Initiative der IHK-Organisation – einen Notfallfonds mit staatlichen Direktzuschüssen als Soforthilfe aufgelegt. Für große Unternehmen sind Kapitalspritzen über einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vorgesehen. Zunächst hatte die Bundesregierung über die KfW und Bürgschaftsbanken bisherige Kreditprogramme mit höheren Bundesgarantien hinterlegt, um so die Kreditvergabe zu erleichtern.
Trotz dieser guten Maßnahmen zeichnete sich bei vielen Mittelständlern eine Kreditklemme ab, da sie die Anforderungen eines banküblichen Prüfverfahrens im Krisenmodus nicht oder nur sehr schwer erfüllen konnten. DIHK-Präsident Eric Schweitzer hatte das bei der Diskussion um erforderliche Nachbesserungen auf den Punkt gebracht: “Niemand leiht einer Firma Geld, die nicht erklären kann, wann und unter welchen Umständen sie ihre Geschäfte wieder aufnehmen kann." Betriebe aber, deren Umsätze über Nacht auf null gesetzt worden sind, während die Kosten weiterlaufen, brauchen jetzt so schnell wie möglich Cash – daher nun der neue Schnellkredit.
Und so funktioniert der KfW-Schnellkredit
Mittelständische Unternehmen, die den KfW-Schnellkredit in Anspruch nehmen wollen, müssen bereits seit dem 1. Januar 2019 am Markt sein und über mindestens zehn Beschäftigte verfügen. Hier ein Überblick über die weiteren Kernpunkte:
- Es werden bis zu drei Monatsumsätze auf der Basis des Jahres 2019 als Kreditvolumen vergeben,
für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern maximal 800.000 Euro,
für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern maximal 500.000 Euro. - Unternehmen dürfen zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Das Kreditinstitut vor Ort, bei dem der Kredit beantragt werden kann, prüft Umsatz, Gewinn (in der Regel Schnitt aus drei Jahren) und Zahl der Mitarbeiter.
- Die Laufzeit der Kredite beträgt aktuell zehn Jahre mit einem Zinssatz von 3 Prozent.
- Der Bund garantiert den Banken durch die KfW eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent.
- Zur Bewilligung der Kredite sind nur stark reduzierte Risikoprüfungen durch die Bank erforderlich. So soll eine schnelle Freigabe möglich sein.
Mit dem KfW-Schnellkredit haben die Bundesminister für Finanzen und Wirtschaft – wie zugesagt – auf kritische Rückmeldungen aus der Praxis reagiert. In den nächsten Wochen wird der DIHK vor allem darauf achten, inwieweit bei den Kreditprogrammen insbesondere für die Kleinstunternehmen weitere Verbesserungen erforderlich und möglich sind.
Ansprechpartner:
- Dr. Christian Fahrholz DIHK Berlin, Telefon 030 / 203 08-26 13